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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 6/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Sitzungsladung fristgerecht und ordnungsgemäß zugestellt wurde. Er verliest die Tagesordnung. Gegen die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

1. Bauangelegenheiten:

a) Errichten einer Satteldachgaube, Dachterrasse mit Außentreppe, Hauptstraße 7, Fl. Nr. 65/6 Gemarkung Obergermaringen

Das Bauvorhaben wurde bereits als Voranfrage in der Gemeinderatssitzung vom 10.01.2023 behandelt. Diesem wurde nun einstimmig das Einvernehmen erteilt. Es wurde festgestellt, dass die bereits seit Jahren vorhandene Dachterrasse bisher nicht genehmigt wurde, weswegen der aktuelle Bauantrag von der zuvor gestellten Bauvoranfrage dahingehend abweicht. Das Landratsamt hat im Vorfeld in Aussicht gestellt, eine erforderliche und beantragte Abweichung zu genehmigen. Die Unterschrift des betroffenen Nachbarn liegt vor. Das Gremium spricht sich für das Bauvorhaben aus.

b) Wetterschutzüberdachung beim SVO-Kiosk, Sportpark 3, Fl. Nr. 400 Gemarkung Obergermaringen

Bereits in einer vergangenen Sitzung wurde der Überdachung am SVO-Kiosk zugestimmt. Da es sich hier um eine bauliche Anlage im Außenbereich handelt, ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser liegt nun vor und wurde auch genehmigt.

2. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Schulverband Germaringen (Mittelschule)

Der Schulverband hat bereits in seiner Sitzung am 09.02.2023 beschlossen, die Zweckvereinbarung dahingehend zu ändern, dass der Verwaltungskostenbeitrag, den die Gemeinde Germaringen erhält, von jährlich 3.500 € auf 5.000 € erhöht wird. Dieser Beitrag soll in Zukunft im dreijährigen Turnus entsprechend der Tarifentwicklung angepasst und hierbei auf volle hundert Euro gerundet werden. Für die Änderung ist auch noch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Anwesenden stimmen der Änderung der Zweckvereinbarung zu.