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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 6/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024

Zweiter Bürgermeister Georg Reisach begrüßt in Vertretung des verhinderten Ersten Bürgermeisters Helmut Bucher.

1. Friedhof Obergermaringen – Erweiterung Quartier 4; Vorstellung und Billigung der Planung

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Dietz-Hofmann vom Planungsbüro Hofmann & Dietz zu Gast.

Bereits im September 2021 hat der Gemeinderat über die künftige Gestaltung des Friedhofs Obergermaringen sowie die vorgesehen Bestattungsformen beraten und eine entsprechende Rahmenplanung gebilligt. Diese sieht eine Aufteilung des Friedhofs in vier Quartiere vor. Zweiter Bürgermeister Reisach teilt mit, dass die Planungen zu Quartier 1 (insbesondere barrierefreier Zugang zur Kirche) derzeit auf Eis liegen, da seitens der Kirchenstiftung keine finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Dennoch möchte die Gemeinde die erarbeiteten Rahmenpläne zu den anderen Quartieren alsbald umsetzen.

Frau Dietz-Hofmann erläutert dem Gremium die Planungen zu Quartier 4 (Anlage 1). In diesem Bereich sind als Bestattungsformen Urnengemeinschaftsgräber, Baumbestattungen sowie ein anonymes Urnenfeld vorgesehen. Zudem soll der bereits vorhandene Weg barrierefrei ertüchtigt werden. Entlang der Pfarrgasse sind einige PKW-Parkplätze geplant. Neben einer Funktion als Friedhof soll das besagte Quartier durch seine parkartige Anlage auch als Treffpunkt und Aufenthaltsfläche dienen. Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich voraussichtlich auf ca. 180.000,00 €. Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die vorgestellte Planung des Quartier 4 und befürwortet die Ausarbeitung der Entwurfsplanung.

2. Komitee La-Verrie – Informationen zum Besuch der Gemeinde in Frankreich

Elke Metschar berichtet dem Gremium von den Planungen für den diesjährigen Besuch in der Partnergemeinde La Verrie, der Mitte August stattfinden wird. Insbesondere die deutlich gestiegenen Kosten (Busfahrt, Übernachtungen) bereiten dem Komitee etwas Sorgen, was sich auch in den bisherigen Anmeldezahlen widerspiegelt. Außerdem stellt sich die Akquisition von jugendlichen Teilnehmern als schwierig dar. Um die Teilnahme in finanzieller Hinsicht attraktiver zu gestalten, erbittet das Komitee daher einen wohlwollenden Zuschuss der Gemeinde für den Besuch.

Das Gremium teilt diese Ansicht und kommt überein, den Besuch entsprechend großzügig unterstützen zu wollen. Nach Ermittlung des konkreten Zuschussbedarfs wird der Gemeinderat über die endgültige Zuschusshöhe entscheiden.

3. Jahresrechnung 2022

a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 07.11.2023 die Jahresrechnung 2022 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Gemeindeordnung überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 10.01.2024 und 11.01.2024 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung vorgenommen. Das in der Niederschrift festgehaltene Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung wurde von Elke Metschar in ihrer Funktion als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses bekannt gegeben. Wesentliche Inhalte aus diesem Bericht: Es konnten keine nennenswerten Beanstandungen festgestellt werden. Die richtige Ausführung der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse wird bestätigt. Die Umsetzung einiger Beschlüsse könne jedoch schneller erfolgen.

b) Feststellung der Jahresrechnung

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, genehmigt die Jahresrechnung 2022 einstimmig und stellt diese entsprechend dem als Anlage 2 zu diesem Protokoll beigefügten Ergebnis fest.

c) Entlastung

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Entlastung zu beschließen. Entlastet wird der Erste Bürgermeister als zuständiger und verantwortlicher Leiter der Verwaltung der Gemeinde Germaringen.

Die Jahresrechnung 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und durch den Gemeinderat mit vorhergehendem Beschluss festgestellt. Unaufgeklärte Unstimmigkeiten liegen nicht vor.

Der Gemeinderat beschließt, dem Art. 102 Abs. 3 GO zu der Jahresrechnung 2022 uneingeschränkt die Entlastung zu erteilen.