BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesende. Bürgermeister Bucher stellt den Antrag den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 7 „Breitbandausbau – Information von der Veranstaltung 24.02.2025“ in der öffentlichen Sitzung zu behandeln. Das Gremium stimmt dem Antrag zu.
1. Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung
Die Gemeinderatsmitglieder Maresa Bauer, Elke Metschar, Anja Schleich erarbeiteten gemeinsam mit dem Kämmerer Christoph Echter einen Vorschlag zur Gebührenanpassung der Mittagsbetreuung. Maresa Bauer erläutert daraufhin, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.09.2021 den Erlass einer Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung zum 01.10.2021 beschlossen hat.
Die Gebühren für die unter Trägerschaft der Gemeinde Germaringen stehenden Mittagsbetreuung an der Grundschule Germaringen betragen seither unverändert
22,00 € für 1 Tag pro Woche
24,00 € für 2 Tage pro Woche
26,00 € für 3 Tage pro Woche
28,00 € für 4 Tage pro Woche
30,00 € für 5 Tage pro Woche
Diese Monatsgebühren werden in jedem Schuljahr elf Monate in voller Höhe erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei. Die Kosten für die Mittagsbetreuung belaufen sich im Durchschnitt der Jahre 2022 – 2024 auf rund 50.000 € pro Jahr. Nach Abzug der staatlichen Förderung und der bisher erhobenen Gebühren verbleibt bei der Gemeinde aktuell ein Defizit von nahezu 30.000 € pro Jahr. Aufgrund der vergangenen und auch in Zukunft zu erwartenden deutlichen Personalkostensteigerungen erscheint folgende Gebührenanpassung dringend geboten:
25,00 € für 1 Tag pro Woche
35,00 € für 2 Tage pro Woche
45,00 € für 3 Tage pro Woche
55,00 € für 4 Tage pro Woche
65,00 € für 5 Tage pro Woche
Der Gedanke hinter diesen Beträgen ist eine „Grundgebühr“ in Höhe von 15,00 € und ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 10,00 € pro Betreuungstag. Im Hinblick auf die Durchschnittswerte der Jahre 2022 - 2024 würde dadurch eine Deckungsquote von ca. 55% statt bisher 29% erzielt werden. Die Gebührenanpassung soll mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 erfolgen. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung.
2. Überdachung Fahrradabstellplatz Kindergarten Obergermaringen
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in einer Sitzung im Jahr 2024 einen überdachten Fahrradabstellplatz am Kindergarten Obergermaringen zu schaffen.
Von einem versierten Hersteller wurde ein entsprechendes Angebot eingeholt. Ein geeigneter Standort für solche Module wäre die Grünfläche östlich des Kindergartens. Die Fläche zu pflastern würde rund TEU 16´ kosten und die Kosten der Module staffeln sich für 1 Modul auf TEU 4,6`, für 2 Module auf TEU 9,2`, für 3 Module auf TEU 14` und für 4 Module auf TEU 18,4`. Eine kostensparende Lösung wäre im südlichen Schuppen des sogenannten Reisachergebäudes. Hierzu müssten die derzeit vermieteten Stellplätze gekündigt werden. Ein erforderlicher Durchbruch in Richtung des Kindergartens könnte vom Bauhof umgesetzt werden. Der Gemeinderat stimmt der Ertüchtigung des Schuppens zu. Die Kiesfläche im Schuppen soll gepflastert werden und sog. Bügel, sowie eine vernünftige Beleuchtung angebracht werden. Der Gemeinderat bittet um zeitnahe Umsetzung.
3. Regionaler Planungsverband Allgäu (16) „Nutzung der Windenergie“ – Mögliche Auswirkungen auf die Gemeinde
| Nach Durchführung der informellen Anhörung haben sich folgende verschiedene Rahmenbedingungen bzw. bundes- und landesrechtliche Vorgaben geändert: | |
| - | Reduzierung Artenschutz |
| - | Abkehr vom Individuum-Schutz zum Populations-Schutz |
| - | Energiewende steht vor Denkmalschutz |
| - | Mindestgröße (Gemeindeübergreifend) 8 Hektar |
| Folgende Abstandsflächen der Windräder gelten: | |
| - | Wohn- und Mischgebiete – 800 Meter |
| - | Gewerbegebiete – 300 Meter |
| - | Weiler / Höfe – 600 Meter |
| - | Sondergebiete für Freizeit/Erholung/Sport etc. – 500 Meter |
| Der Gemeinderat beschließt eine Stellungnahme seitens der Gemeinde zu folgenden Einwänden einzureichen: | |
| - | Das Gewerbegebiet „An der Gablonzer Str.“ soll bei einer Erweiterung nach Norden durch den Bau von Windrädern nicht eingeschränkt werden. |
| - | Der Waldlehrpfad und der Jugendzeltlagerplatz am Georgiberg ist ein Erholungsgebiet, hier sind die vorgeschriebenen Abstandsflächen einzuhalten. |
| - | Es gilt zu prüfen, ob in anderen Regionen ebenfalls Denkmäler wie die Georgibergkirche mit überregionaler Bedeutung betroffen sind. |
4. Breitbandausbau – Information von der Veranstaltung 24.02.2025
Bei der Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau in Germaringen stellte sich zunächst die ausführende Firma Allgäu-DSL kurz vor und informierte über die Projekt-Homepage www.allgaeudsl.de/germaringen. Auf dieser Webseite können u.a. allgemeine Projektinformationen, sowie aktuelle Informationen zum Baufortschritt eingesehen werden. Außerdem ist es für jede Wohnanschrift möglich prüfen zu lassen, ob sie einen Glasfaseranschluss bekommt. Es werden bis Oktober 2027 insgesamt 311 Grundstücke an das Glasfasernetz angeschlossen. Sollte eine Wohnanschrift in der Baumaßnahme nicht enthalten sein, kann das Interesse bei Allgäu-DSL bekundet werden.