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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 6/2025
Amtliche Nachrichten
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden


Erste Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung

von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung

der Gemeinde Germaringen

vom 25.02.2025

Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Germaringen vom 16.09.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 5 erhält folgende Fassung:

„Die Betreuungsgebühr beträgt pro Monat bei einer Buchung von

1 Tag pro Woche

25,00 €

2 Tage pro Woche

35,00 €

3 Tage pro Woche

45,00 €

4 Tage pro Woche

55,00 €

5 Tage pro Woche

65,00 €.

Vorstehende Monatsgebühren werden in jedem Schuljahr elf Monate in voller Höhe erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Germaringen, den 25.02.2025
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister