zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung
der Gemeinde Germaringen
vom 25.02.2025
Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Germaringen vom 16.09.2021 wird wie folgt geändert:
| 1. § 5 erhält folgende Fassung: | ||
| „Die Betreuungsgebühr beträgt pro Monat bei einer Buchung von | ||
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| 1 Tag pro Woche | 25,00 € |
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| 2 Tage pro Woche | 35,00 € |
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| 3 Tage pro Woche | 45,00 € |
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| 4 Tage pro Woche | 55,00 € |
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| 5 Tage pro Woche | 65,00 €. |
Vorstehende Monatsgebühren werden in jedem Schuljahr elf Monate in voller Höhe erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.