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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 7/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in Germaringen;

Start des Auswahlverfahrens zur Erschließung des Ortsteils Ketterschwang im Rahmen des Lückenschlussprogramms des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0)

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH zu Gast und informiert das Gremium über nachfolgenden Sachverhalt:

Die Gemeinde Germaringen hat sich im Jahr 2024 um eine Zuwendung aus der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) beworben. Konkret handelt es sich um das sog. Lückenschlussprogramm im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0.

Im Gegensatz zu den regulären Förderaufrufen des Gigabit-Förderprogramms des Bundes zielt das Lückenschlussprogramm auf eine präzise und schnellere Erschließung kleinerer Gebiete ab. Das Lückenschlussgebiet umfasst alle Adressen für die kein gigabitfähiger Ausbau angekündigt oder umgesetzt ist. Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Gebietes dürfen 1.000.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten. Mit dem Ausbau des Lückenschlussgebietes müssen alle förderfähigen Adressen/Teilnehmer eines abgrenzbaren Ortsteils gigabitfähig erschlossen sein.

Die Förderquote im Lückenschlussprogramm beträgt 50%. Ergänzend hierzu bezuschusst der Freistaat Bayern im Rahmen einer Kofinanzierung das Vorhaben mit weiteren 40%. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde Germaringen auf 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ergebnis einer ersten Grobkalkulation im Oktober 2024 war, dass eine Antragstellung für den Ortsteil Ketterschwang die erfolgversprechendste Variante darstellt. Die zu erwartenden zuwendungsfähigen Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell belaufen sich demnach auf rund 670.000 €.

Mit Bescheid vom 26.11.2024/27.02.2025 erhielt die Gemeinde Germaringen die Zusage des Bundes zur Förderung des Ortsteils Ketterschwang im Rahmen des Lückenschlussprogramms. Am 16.12.2024 erfolgte auch die Zusage des Freistaats Bayern zur Kofinanzierung der Maßnahme.

Weitere Vorgehensweise:

Um die Maßnahme zügig voranzubringen, ist nunmehr der Start des Auswahlverfahrens (= Ausschreibung) anzustreben. Das Auswahlverfahren findet in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb statt.

Das Erschließungsgebiet umfasst den Ortsteil Ketterschwang mit insgesamt 163 Adressen.

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 672.872,50 € festgelegt.

Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:

• 90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

• 5 % Realisierungszeit

• 5 % Qualität technische Umsetzung

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt die Auswertung der eingegangenen Angebote bzw. die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Die Vergabe erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Gemeinderats. Mit dem ausgewählten Netzbetreiber wird anschließend ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Durchführung des Auswahlverfahrens zur Erschließung des Ortsteils Ketterschwang mit einem gigabitfähigen Breitbandnetz im Rahmen des Lückenschlussprogramms des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) zu. Mit der dargestellten Vorgehensweise und den genannten Parametern besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt des Weiteren die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens auf 672.872,50 € festzulegen.