Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Regionaler Planungsverband Allgäu / Fortschreibung des Teilkapitels BIV 3 – Energieversorgung, Nutzung der Windenergie
1. Bgm. Bucher begrüßt Frau Rügamer, die im Landratsamt Marktoberdorf als Klimaanpassungsmanagerin u. a. auch das Thema Windenergie betreut.
a) Informationen aus Sitzung des Planungsausschusses vom 11.03.2026
1. Bgm. Bucher informiert über die Sitzung des Planungsausschusses, an der er als Gast teilgenommen hat. Das Ziel, 1,8% der Fläche des Regionalen Planungsverbands Allgäu als Vorranggebiete für Windkraft bis zum Jahr 2032 auszuweisen konnte nicht erreicht werden. Frau Rügamer informierte, dass die jetzt verabschiedete Planung von 1,46% der Fläche ausgeht. Diese Reduzierung beruht auf der Annahme, dass in den Landkreisen der nördlichen Regierungsbezirke Bayerns bereits mehr Vorrangflächen ausgewiesen wurden und die Alpenlandkreise aus diesem Grund weniger Flächen ausweisen können. In der Summe kann das Ziel für ganz Bayern dennoch erreicht werden. Trotzdem erwartet Frau Rügamer bzw. der Planungsverband Klagen gegen die ausgewiesenen Flächen.
Zu den ausgewiesenen Vorrangflächen in Germaringen:
Ein weiteres Thema bei der Betrachtung der Vorranggebiete ist die Wirtschaftlichkeit der in diesen Gebieten möglichen Anlagen. Die Wirtschaftlichkeit dürfte nicht in allen Gebieten gegeben sein. Dennoch könnten Investoren Interesse daran haben, die Anlagen in diesen Gebieten errichten zu wollen. Frau Rügamer weist darauf hin, dass die Einflussnahme der Gemeinden in den Vorranggebieten sehr eingeschränkt ist. Es ist aus diesem Grund wichtig, mit den Grundstückseigentümern in Kontakt zu treten, wenn eine Anlage eines Investors auf einem Grundstück, das innerhalb eines Vorranggebiets liegt, geplant wird. 1.Bgm Bucher verweist auf jüngste Entwicklungen durch die Stationierung des Raketenabwehrsystems „Arrow 3". Das System soll westlich bei Kaufbeuren stationiert werden. Von dort aus gibt es zwei Korridore, in denen keine Windräder gebaut werden dürfen. Ein Korridor wird westlich von Kaufbeuren Richtung Bundeswehrstandort Lagerlechfeld gezogen. Es könnte sein, dass dieser Korridor das Vorranggebiet 5 (westlich zwischen Ober- und Untergermaringen) beinhaltet. Die Folge wäre, dass Windräder dort nicht möglich sein werden. Somit hätte das besagte Abwehrsystem in Auswirkung direkten Einfluss auf die Vorranggebiete. Die Vorranggebiete 3 (bei Futtertrocknung Ketterschwang), 8 (Georgiberg Untergermaringen), 9a und 9b (westlich Höhe Obergermaringen) entfallen in der neuen Planung.
b) Beratung
Das Gremium diskutiert über dieses durchaus sensible Thema. Kritisch wird hierbei betrachtet, dass Investoren Grundstückseigentümer in den Vorranggebieten mit finanziellen Anreizen dazu verleiten könnten, Vorverträge zu schließen um Windkraftanlagen zu bauen. Die Gemeinde hätte dann keine Einflussmöglichkeit. 1. Bgm. Bucher hat eine Liste der Eigentümer angefertigt, deren Grundstücke in den Vorranggebieten liegen. Auch die Gemeinde hat eigene Grundstücke in diesen Gebieten. Ziel für die Gemeinde sollte es sein, mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer rechtzeitig in Kontakt zu treten und Regelungen zu treffen, bevor Vertragsabschlüsse mit einem möglichen Investor stattfinden. Sofern es wirtschaftliche Lösungen gibt, spricht sich das Gremium für eine Umsetzung mit Bürgerbeteiligung aus.
c) Mögliche Beschlussfassung zur Nutzung / Beauftragung des Programms „Windkümmerer"
Ein sogenannter „Windkümmerer" für Beratungen von Kommunen wird zwar grundsätzlich gefördert. Derzeit sieht das Gremium aber keinen Bedarf für eine Beauftragung. Es gibt nach derzeitigem Wissensstand kein aktuelles Projekt für eine Windkraftanlage im Gemeindegebiet.
2. Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom mit der LEW Verteilnetz GmbH
1. Bgm. Bucher informiert über den Neuabschluss eines Konzessionsvertrags mit der LVN.
Der bereits mit der LVN bestehende Konzessionsvertrag läuft nach 20 Jahren am 03.01.2029 aus. Die LVN haben sich erneut um einen Vertrag beworben. Dieser Vertrag hat wieder eine Laufzeit von 20 Jahren und die Gemeinde hat das Recht, den Vertrag nach 10 und 15 Jahren Laufzeit mit einer Frist von 36 Monaten zum Jahresende zu kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Im Übrigen entspricht der Vertrag dem „Bayerischen Musterkonzessionsvertrag Strom" und ist inhaltlich identisch zum derzeit laufenden Vertrag. Der Gemeinderat beschließt, den Konzessionsvertrag mit der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) mit den vorgestellten Konditionen abzuschließen.
3. Kommunale Wärmeplanung: Bekanntgabe der Beauftragung durch die Gemeinde
1. Bgm Bucher informiert, dass die Firma E-CON mit der kommunalen Wärmeplanung gemäß ihrem Angebot beauftragt wurde. 1. Bgm Bucher zeigte noch einmal die geplante Zeitschiene für das Projekt. Bis zum Erreichen erster Zwischenergebnisse wird von einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Monaten ausgegangen.
4. Informationen zum Breitbandausbau / Lückenschlussprogramm – Ortsteile Untergermaringen und Riederloh
Bgm. Bucher verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2025 zur Vergabe des Lückenschlusses der Ortsteile Untergermaringen und Riederloh, der unter Vorbehalt der Wirtschaftlichkeitsprüfung stand. Die Prüfung wurde positiv abgeschlossen und der Firma Allgäu DSL der Auftrag erteilt.
Für den zukünftigen Ausbau ist es für die Gemeinde von Vorteil, weil mit den bekannten Firmen aus den bereits ausgeführten Abschnitten weitergearbeitet werden kann.
5. Bauangelegenheiten:
a) Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 480 Gemarkung Untergermaringen
1. Bgm Bucher zeigt den Standort und die Größe der Mehrzweckhalle auf einem Lageplan. Die Halle befindet sich im Außenbereich, der Bedarf und die Privilegierung für die Halle ist nachgewiesen. Die Hallen in der näheren Umgebung sind teilweise größer. Die Abstände zur Wohnbebauung sind eingehalten. Es liegt darüber hinaus ein Entwicklungskonzept für die Aussiedlung des Betriebs auf die Fl.Nr. 480 Gemarkung Untergermaringen vor. Auf Nachfrage erläutert der Antragsteller, dass der Standort der Mehrzweckhalle bewusst in ca. 50 Meter Abstand zum benachbarten wohnwirtschaftlichen Gebäude (Fl.Nr. 479) gelegt wurde, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Durch den Bau der Halle an der nördlichen Grundstücksgrenze hätte sich der Antragsteller eine Ortsrandeingrünung sehr wahrscheinlich einsparen können.
b) Abbruch und Neuerrichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus mit Carport, Wiesenstraße 2, Fl.Nr. 300 Gemarkung Obergermaringen
1. Bgm Bucher erläutert den überarbeiteten Bauantrag. Anlass für die Überarbeitung war der vor bereits sehr vielen Jahren errichtete und nicht genehmigte Carport an der Südostecke des Grundstücks. Mit dem Antragsteller und dem Planer hat ein Gespräch stattgefunden. Der Carport soll bis spätestens 31.12.2028 abgebrochen werden. Der Neubau wird so angeordnet, dass das Baufenster mit den Stützen eingehalten wird und nur das östliche Vordach über die Baugrenze ragt. Zudem wird die Länge des Carports gekürzt. Weiter nach Westen kann der neue Carport wegen einer bereits bestehenden baulichen Anlage im Garten nicht errichtet werden. Der Abstand zur Wiesenstraße beträgt an der Nordseite des Carports 3,97m und an der Südseite, durch den schrägen Verlauf der Grundstücksgrenze, entsprechend mehr.
Der restlichen Planung (Anbau) wurde die Zustimmung in der Sitzung vom 03.03.2026 schon in Aussicht gestellt. Das Gremium befürwortet den Antrag in der überarbeiteten Form mit der Ergänzung für den Carport. Die Verpflichtung für den Abriss des bestehenden Carports bis spätestens 31.12.2028 soll als Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen werden.