Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds
1. Bgm. Bucher erläutert die Gründe die das Nachrücken eines Gemeinderatsmitglieds notwendig machen. Er verweist auf die Verantwortung und die Pflichten, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 den Amtsverlust von Melanie Pölt festgestellt. Sie war fast sechs Jahre Mitglied in diesem Gremium. Bgm. Bucher bedankt sich in Abwesenheit von Frau Pölt für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Frau Pölt war immer mit Rat und Tat, insbesondere bei gestalterischen Themen für die Gemeinde engagiert. Die nächstfolgende Nachfolgerin auf der Wir-Liste, Frau Katharina Dokic, hat auf die Nachfolge verzichtet. Der nächste Listennachrücker ist Herr Markus Schöpf. Dieser hat schriftlich seine Annahme erklärt. 1. Bgm. Bucher vereidigt Herrn Schöpf somit als Mitglied des Gemeinderats gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung. Durch das Ausscheiden von Frau Pölt wird die Nachbesetzung im Bauausschuss und Werksausschuss und als Vertreter in der Verbandsversammlung der Gennach-Hühnerbach-Gruppe notwendig. 1. Bgm. Bucher schlägt vor, dass die Ausschussposten und der Vertreterposten von Herrn Schöpf übernommen werden. Das Gremium stimmt dem Vorschlag zu.
2. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Obergermaringen XII Ziegelstadel – An der Dösinger Straße"
Frau Voit erläutert den unter Berücksichtigung der Auflagen durch die „Träger öffentlicher Belange" geänderten Bebauungsplan mit Hilfe einer Präsentation, des Abwägungsprotokolls und der geänderten Satzung.
Von 46 Stellen, die als Träger öffentlicher Belange, angeschrieben wurden haben 28 Stellen ihre Stellungnahmen bis zum 31.10.2025 abgegeben.
| a) | Es wird festgestellt, dass von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die keine Stellungnahmen abgegeben haben, unterstellt wird, dass mit der Planung Einverständnis besteht. |
| b) | Frau Voit geht die Stellungnahmen durch, die ohne Anregungen und Bedenken sind und keiner Abwägung bedürfen. Der Eingang dieser Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen. Es besteht keine weitere inhaltliche Veranlassung. |
| c) | Frau Voit geht anschließend die Stellungnahmen durch, die mit Anregungen und Bedenken sind und die einer Abwägung bedürfen. |
| d) | Folgender Abwägungsbeschluss wird nach der Erläuterung und Abstimmung gefasst: |
| Das Ergebnis der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung nach §3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zum bisherigen Vorentwurfsstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ziegelstadel -1" mit Stand vom 21.03.2025 wurde vom Gemeinderat mit Sitzung vom 03.03.2026 behandelt. |
| e) | Folgender Billigungsbeschluss wird gefasst: |
| Der Gemeinderat billigt mit Sitzung vom 03.03.2026 den vom Planungsbüro DAURER+HASSE erarbeiteten Entwurfstand zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ziegelstadel-1" (Planzeichnung, Festsetzungen durch Text, Begründung) mit Stand vom 03.03.2026. |
| f) | Folgender Verfahrensbeschluss wird gefasst: |
| Der Gemeinderat Germaringen beschließt für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ziegelstadel-1" die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen wurden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Germaringen für die Dauer eines Monats vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht) sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2. BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats. Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt. |
1. Bgm. Bucher dankt Frau Voit für die Präsentation und Durchführung und Einarbeitung der Abwägungsergebnisse und wünscht Frau Voit eine gute Heimreise.
3. Neubau einer Garage, Steinrißl 17, Fl.Nr. 546/5 Gemarkung Ketterschwang
1. Bgm. Bucher zeigt Ansichten und Pläne der 1. Planung und im Anschluss die Ansichten und Pläne der geänderten Planung. Er erläutert die vorgenommenen Änderungen wie Satteldach statt Pultdach, Zurücksetzung des Baukörpers von der Straße, Einbau von Fensteröffnungen in den Seitenwänden. Die Garage fügt sich damit besser in die Bestandsbebauung ein. Das Gremium begrüßt die Änderungen und stimmt dem Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen für die Überbauung der Vorgartenzone, des fehlenden Stauraums vor der Garage und der Überlagerung der Abstandsfläche von Wintergarten und Garage zu.