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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 8/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bezirksmusikfest 2023 in Germaringen - Aktuelle Informationen des Musikvereins Germaringen über diese Großveranstaltung

Daniela Högner, Vorsitzende des Musikvereins Germaringen, informiert die Anwesenden über die zu bewältigenden Aufgaben dieser Großveranstaltung und den derzeitigen Stand der Organisation. Im Festausschuss wurden sechs verschiedene Teams gebildet die sich um die Organisation von den Bereichen Bewirtung, Finanzen, Marketing, Programm, Festplatz und Verwaltung kümmern. Weiter gibt sie einen detaillierten Einblick in das Programm der Festtage. Es mussten u.a. folgende Verträge geschlossen werden: Zeltverleih, Getränkelieferant, Küchenverleih für das Festzelt, Ton- und Lichttechnik, Security sowie Sanitätsdienst. Dies ist selbstverständlich mit enormen Kosten verbunden, weshalb die Gewinnung von Sponsoren sehr wichtig war und erfolgreich gelungen ist. Zum Schluss teilt sie noch mit, dass der Verein an den fünf Festtagen mit ca. 10.000 Besuchern rechnet. Hinter dem Verein liegen bereits drei Jahre intensiver Planung und über 30 Festausschusssitzungen sowie unzählige Sitzungen der einzelnen Teams. Das Bezirksmusikfest soll ein Aushängeschild für den Musikverein Germaringen und natürlich auch für die Gemeinde Germaringen werden. Daniela Högner bedankt sich bei dem Schirmherrn und Bürgermeister Helmut Bucher, der Gemeinde Germaringen sowie der Feuerwehr in allen Ortsteilen für die große Unterstützung. Nach der ausführlichen Vorstellung der Planungen gibt es zunächst ein großes Lob von Bürgermeister und dem gesamten Gemeinderat für das großartige Engagement des Musikvereins Germaringen. Die Gemeinderäte nutzen die Gelegenheit und stellen Vorständin Daniele Högner diverse Fragen zu diesem Event. Bezüglich der Sicherheit wurde eine Security vom Verein beauftragt. Da ein Teil der Ordner auch vom Musikverein gestellt werden, halten sich die Kosten in Grenzen. Erfreulich ist die aktuelle Anzahl der Helfer mit derzeit 412 Personen. Mit dieser Anzahl ist man gut gerüstet zur Durchführung dieses Events. Allerdings werden noch Ordner und Bedienungen (vor allem für Sonntag, den 18.06.2023) benötigt. Kuchenspenden an allen Tage sind willkommen. Betreffend der Parkplatzsituation und Verkehrssituation teilt die Vorständin mit, dass nach Abstimmung mit der Feuerwehr natürlich auch versucht wird, nicht alle Besucher am ausgewiesenen Parkplatz nahe am Festzelt zu leiten. Ziel ist es, auch die Parkplätze am Germaringer Hof, sowie weitere Parkplätze in näherer Umgebung zu nutzen. Hier ist der Verein in enger Abstimmung mit der Feuerwehr.

2. Erlass der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Sport- und Kinderspielplätze der Gemeinde Germaringen (Spielplatzsatzung)

In vergangenen Sitzungen wurde ein Entwurf der Satzung erstellt. Verschiedene Punkte sollen heute noch entschieden werden. Bürgermeister Bucher liest den Entwurf vor und die Anwesenden diskutieren und beschließen folgende Punkte:

- § 2 Abs. 1: Die Altersgrenze von 17 Jahren für die Nutzung von öffentlichen Sportplätzen empfindet Gemeinderatsmitglied Ulrich Kreuter als zu niedrig. Ausschussmitglied Maresa Bauer erklärt, dass es an sich nicht um ein Verbot geht, sondern die Gemeinde im Konfliktfall nur eine Handhabe haben möchte. Aufgrund dessen bleibt die Altersgrenze von 17 Jahren bestehen.

- § 2 Abs. 2: Die Altersgrenzen, dass Kinder unter 3 Jahren nur in Begleitung von Personen über 14 Jahren die Kinderspiel- und Sportplätze besuchen dürfen empfindet Gemeinderatsmitglied Georg Reisach als zu niedrig. Er schlägt als Variante 1 vor, den Absatz komplett zu streichen, dann liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Als Variante 2 wird vorgeschlagen, den Absatz dahingehend zu ändern, dass Kleinkinder nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson die Plätze besuchen dürfen. Der Gemeinderat stimmt über die beiden Varianten ab und beschließt, dass der § 2 Abs. 2 folgendermaßen abgeändert wird: Kleinkindern ist der Besuch nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet.

- § 3 Abs. 1: Die vereinbarten Öffnungszeiten sollen neben Schildern an den Spielplätzen ebenfalls in der Satzung stehen.

- § 3 Abs. 3: Der Gemeinderat beschließt, dass das DFB-Spielfeld am Sportpark während der Sommerferien sonntags geschlossen wird, wenn kein SVO-Spielbetrieb ist. Des Weiteren soll ergänzt werden, dass es sich um die Sommerferien in Bayern handelt. Außerdem muss die Schließung jährlich in geeigneter Form über Gemeindeblatt, Homepage und ggf. auch Anschlag transparent kommuniziert werden. Die Regelungen sollen in verständlicher Weise auf den relevanten Spielplätzen veröffentlicht werden. Es besteht der Wunsch, dies nicht über Verbotsschilder zu machen, sondern kind- und jugendgerecht optisch zu gestalten.

- § 4 Abs. 2 Nr. 7: Der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken während der Nutzung soll untersagt werden.

- § 4 Abs. 2 Nr. 10: Das Ballspiele aller Art, außer auf besonders dafür ausgewiesenen Bereichen und auf Bolzplätzen untersagt werden, wird aus der Satzung gestrichen.

- § 5: Das Mitführen von Hunden ist unter den in der Satzung aufgeführten Abs. 1 und 2 erlaubt.

- § 9: Gemeinderatsmitglied Georg Reisach hält die genannte Geldbuße von bis zu 2.500 € als unverhältnismäßig den Delikten gegenüber und schlägt vor diese auf 1.000 € zu reduzieren. Da diese Summe in Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO festgelegt ist, bleibt die Höhe bestehen.

- § 9 Nr. 8 aus Entwurfsfassung bleibt bestehen

- § 9 Nr.11 aus Entwurfsfassung wird gestrichen

Somit wird der Satzungsentwurf über die Benutzung der öffentlichen Sport- und Kinderspielplätze der Gemeinde Germaringen (Kinderspielplatzsatzung) mit vorstehenden Änderungen erlassen.

3. Bürgerversammlungen 2023 / Maßnahmen

Der Bürgermeister greift die Themen aus den Bürgerversammlungen auf und erläutert die getätigten bzw. geplanten Maßnahmen. Bezüglich des Vorschlags eine mobile Ampelanlage auf Probe am Kindergarten aufzustellen, wurde Kontakt mit einer Fachfirma aufgenommen, die mitteilte, dass zuerst eine Simulation anhand der aktuell vorliegenden Verkehrszahlen des Landkreises und Staatlichen Bauamtes erforderlich ist.

Im Zuge dessen kam zur Sprache, dass das Staatliche Bauamt die vorhandene Ampel an der Wachter-Kreuzung so umgerüstet hat, dass Grünphasen bei Fußgängern angeblich nur noch erfolgen, wenn entsprechende Taster an der Ampel gedrückt werden. Hierrüber erfolgte seitens des Staatlichen Bauamtes keine Information an die Gemeinde und somit auch nicht an die Bevölkerung, was zu Unverständnis im Gremium führte. Die Verwaltung soll in Erfahrung bringen, ob die Einstellungen der Ampelschaltung durch die Gemeinde entschieden werden können und ob eine Umstellung der Ampel auf generelle Grünphasen für Fußgänger wieder möglich sind. Ein weiterer Wunsch wäre, dass das Blinklicht am Fußgängerüberweg beim Kindergarten länger am Tag angeschaltet bleibt. Auch hier muss in Erfahrung gebracht werden, wer dies entscheidet. Michael Trautwein spricht die teils veralteten Geschwindigkeitsmessgeräte an. Hier sollen neue Geräte mit größeren Anzeigen beschafft werden. Eine gemeinsame Erkundung von Polizei mit Gemeinde hat ebenso am 28.03.2023 stattgefunden. Es wurden mehrere Schilder begutachtet und ein Austausch angeregt. Ebenso wurden diverse Verkehrssituationen in Obergermaringen vor Ort besprochen. Die in der letzten Bürgerversammlung in Ketterschwang besagte Vermessung im neuen Baugebiet erfolgte am 28.03.2023. Insgesamt zieht Bürgermeister Bucher ein positives Fazit aus den Bürgerversammlungen. Er weist auf die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen hin. Trotz der gesteigerten Einnahmen müssen die Ausgaben der Gemeinde im Blick behalten werden. Erfreulich ist die Resonanz der Anzahl der Anwesenden an den Bürgerversammlungen und die positiven Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger.