Gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Germaringen verpflichtet, die Grabmale auf ihren Friedhöfen einmal im Jahr auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Die Ursache für eine fehlende Standfestigkeit kann verschiedenste Gründe haben (z.B.: eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel; möglich ist aber auch, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht). Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Besonders gefährdet sind hier Kinder und ältere Menschen. Immer wieder ist der Presse zu entnehmen, dass Personen - hauptsächlich Kinder - durch nicht standfeste Grabmale verletzt werden.
In dem voraussichtlichen Zeitraum 27. bis 31. Mai 2024, werden die Grabmale im Friedhof Obergermaringen durch ein Fachunternehmen mit speziell dafür entwickelten Geräten überprüft. Die Prüfung wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Überprüfung wird NICHT durch hin- und herrütteln vorgenommen.
Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Gemeindeverwaltung gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzug, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Gemeindeverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung stattgefunden hat.
Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung (Telefon 08341/9775-13).