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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 8/2026
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung vom 24.03.2026

Zweiter Bürgermeister Georg Reisach begrüßt die Anwesenden.

1. Informelle Bauvoranfrage: Änderungsplanung Neubau von 2 Gauben und einer Außentreppe ins Dachgeschoss, Eichenweg 2a, Fl.Nr. 939/30 Gemarkung Obergermaringen

Der Antragsteller möchte durch den Einbau von zwei Gauben eine weitere Wohneinheit im Dachgeschoss, die dann über eine Außentreppe erreichbar ist, schaffen. Dadurch würden die zulässigen Vollgeschosse überschritten werden und eine Befreiung von dem in diesem Gebiet geltenden Baubauungsplan wäre erforderlich. Mit dieser weiteren Wohneinheit müssten zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden.

Aufgrund der Nachverdichtung im Innenbereich besteht seitens des Gemeinderats mit dem Vorhaben grundsätzlich Einverständnis. Eine Zustimmung kann aber nur in Aussicht gestellt werden, wenn die dadurch erforderlichen weiteren zwei Stellplätze nachgewiesen werden.

2. Planfeststellungsverfahren über den Ausbau der Bundesstraße 12 / Abschnitt C (Hirschzell – Untergermaringen):

Bürgermeister Reisach erläutert für die Zuhörer, dass die Vorberatung über die Einwendungen bereits in der vergangenen Sitzung am 17.03.2026 stattgefunden hat und dass bei einigen Punkten Einwendungen aus der Stellungnahme vom 17.08.2020 übernommen werden.

a) Beratung über das Planfeststellungsverfahren

Die Gliederung sowie die Inhalte aus der Präambel von der Stellungnahme vom 17.08.2020 sollen in der jetzigen Stellungnahme beibehalten werden.

b) Entscheidung / Beschlussfassung über Stellungnahme der Gemeinde sowie Einwendungen der Gemeinde zum Planfeststellungsverfahren

Nachfolgend wird beschlossen welche Einwendungen die Stellungnahme beinhalten soll:

Planrechtfertigung:

Die Kritik an der Planrechtfertigung soll analog der Stellungnahme aus dem Jahre 2020 inhaltlich wieder mit aufgeführt werden. Der Gemeinderat ist für einen maßvollen Ausbau mit RQ 21 mit Geschwindigkeitsbegrenzung.

Verkehrsgutachten - Prognosezeitraum:

Von Seiten der Gemeinde wird gefordert, das erwartete Verkehrsaufkommen bis zu einem Prognosehorizont im Jahre 2045 zu berechnen.

Verkehrsgutachten – Verkehrszunahme/-verlagerung:

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Sorgen betreffend der Erhöhung der Verkehrsfrequenz durch die Ortsumfahrung Bertholdshofen / Marktoberdorf berechtigt waren und im neuen Gutachten jetzt zu höheren Verkehrszahlen führen. Bereits in der Stellungnahme 2020 hat der Gemeinderat darauf hingewiesen. Dies wurde vom Vorhabensträger nicht berücksichtigt. Auch im Erörterungstermin ist man auf die Thematik nicht eingegangen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass es zu weiteren Verkehrsverlagerungen kommt, wenn die B12 auf RQ28 ausgebaut wird.

Lärmschutz:

Der Lärmschutz ist nach intensiver Prüfung bei einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h in ausreichender Weise berücksichtigt. Da die Berechnungen beim Thema Lärmschutz mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h berechnet werden, fordert der Gemeinderat in Hinblick auf Lärmschutz und Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h.

Von Seiten der Gemeinde besteht die Bereitschaft, auch bei lt. Gutachten nicht erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen (z.B. freiwillige Verlängerung des Lärmschutzwalls Richtung Norden) mit den Grundstückseigentümern entsprechende Regelungen zu freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Eine Abstimmung vom Vorhabensträger (Staatliches Bauamt) mit der Gemeinde sollte hierbei erfolgen.

Lärmschutzwall vs. Lärmschutzwand:

Der Gemeinderat fordert einen Kostenvergleich von Lärmschutzwall zu einer Lärmschutzwand, um den enormen Flächenverbrauch reduzieren zu können.

Aktive Schallschutzmaßnahmen:

Die akustisch wirksame Fahrbahnmarkierung erhöht die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer (z.B. Sekundenschlaf), deshalb spricht sich die Gemeinde nicht mehr für einen Verzicht aus.

Bodenaushub:

Aus den Unterlagen geht nicht klar hervor, wie mit dem Bodenaushub beim Ausbau der Bundesstraße umgegangen wird. Eine Beprobung des Bodenaushubs muss erfolgen, sofern der Aushub für die Errichtung von Lärmschutzwällen verwendet wird. Es darf, bei einem angedachten Bodenaustausch unter dem Wall, kein mit Nitrat oder sonstigen Schadstoffen (z.B. Blei) belastetes Material in tiefere Schichten verbaut werden, um die Gefährdung des Grundwassers und die Nitrat Problematik für das in Fließrichtung nördlich gelegene „Rote Gebiet" nicht zu verschärfen. Diese Einwendungen bringt die Gemeinde Germaringen auch für ihr Grundeigentum Fl.Nr. 504/1 Gemarkung Obergermaringen vor. Ebenso sollten bzw. müssen die Kosten bei der Kosten-Nutzen-Berechnung im Vergleich zu einer Lärmschutzwand herangezogen werden.

Ökokonto / Bannwaldausgleich:

Zum Thema Bannwaldausgleich wurden bereits einvernehmliche Vereinbarungen / Lösungen besprochen und abgestimmt. Der Gemeinderat steht zu diesen bereits getroffenen Absprachen.

Landwirtschaftliche Wege:

Die Gemeinde ist bereit für Gespräche bzw. Verhandlungen, die Feldwege Fl.Nrn. 489/2 sowie ggf. 491/1 Gemarkung Obergermaringen für dieses Vorhaben entfallen zu lassen. Im Gegenzug muss der Feldweg Fl.Nr. 482 Gemarkung Obergermaringen in einer ausreichenden Breite asphaltiert werden zzgl. Straßenbankett.

Ingenieurbauwerke:

Seitens der Gemeinde besteht der Wunsch, bei den Bauwerken BW 36-1 / Gehweg Steinholz und BW 37-1 + 37-2 Geh- und Radweg Neugablonz eine entsprechende Beleuchtung zu installieren.

PWC-Anlage:

Die Gemeinde lehnt die Errichtung einer PWC-Anlage unverändert vehement ab. Die Gemeinde ist vom Ausbau der Bundesstraße 12 mit einer Wegstrecke von über 10 Kilometer bereits am stärksten vom Ausbau und des daraus resultierenden Flächenverbrauchs betroffen. Aufgrund der Bestrebungen des Staatlichen Bauamts, nunmehr nur noch eine Anlage zwischen Buchloe und Kempten errichten zu wollen, sollte dieser in der Mitte der Ausbaustrecke liegen.

Grünordnung / Artenschutz:

Sämtliche Unterhaltspflichten incl. Instandhaltungskosten und Pflegemaßnahmen dieses Vorhabens müssen beim Straßenbaulastträger für die Bundesstraße 12 verbleiben. Das Regelungsverzeichnis ist insgesamt daraufhin zu prüfen und zu berichtigen.

Wasserschutz / Sicherung der Trinkwasserversorgung:

Aus Sicht der Gemeinde Germaringen stehen die Kommunen in der Verantwortung, für ihre Bürgerinnen und Bürger insbesondere die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Daher müssen die geplanten Maßnahmen, insbesondere ein Vorranggebiet für Bodenschätze 2KS sowie ein Vorbehaltsgebiet zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen 21KS dies unbedingt berücksichtigen. Beide Maßnahmen dürfen die Erschließung und Sicherstellung des Gebiets zur Trinkwasserversorgung nicht gefährden. Eine Gewinnung von Bodenschätzen, auch wenn diese ggf. für das Projekt dient, muss im Vergleich zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, eine untergeordnete Rolle haben.

3. Feuerwehr Obergermaringen: Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen (MTW)

Die Freiwillige Feuerwehr Obergermaringen reichte einen Antrag auf Ersatzbeschaffung des MTW ein. Gemeinderatsmitglied und Stellvertretender Kommandant der FWOG Christoph Seitz erläutert den Antrag: Das Fahrzeug ist Baujahr 1997, wurde 2004 von einem Paketzusteller erworben und von der Mannschaft zu einem Mehrzweckfahrzeug rot umlackiert und mit einem Holzregal ausgebaut. Im Jahr 2023 fand der erneute Umbau zu dem MTW statt, da ein neues Mehrzweckfahrzeug beschafft wurde. Das Fahrzeug entspricht mittlerweile nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard, hat einen Kilometerstand von 245.000 km und die erforderlichen Reparaturen nehmen stark zu. Die technische Baubeschreibung und die Mindestausrüstung eines MTW sind vom bayrischen Innenministerium vorgegeben. Nach Rücksprache mit einer Fachfirma muss aktuell für Fahrgestell und Aufbau mit einem Preis in Höhe von ca. 110.000 € gerechnet werden und die Lieferzeit beträgt momentan ca. 18 Monate. Der Freistaat Bayern und der Landkreis Ostallgäu fördern die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens mit einem Festbetrag von insgesamt 20.840 €.

Das Gremium stimmt der Angebotsanforderung zur Ersatzbeschaffung sowie der Stellung eines Zuwendungsbescheids bei der Regierung von Schwaben zu.

4. Spendenvergaben 2026:

a) Bekanntgabe Spendenbudget und Spendenvergabe der Raiffeisenbank Kirchweihtal eG

Das durch die Gemeinde Germaringen zu vergebende Spendenbudget für das Jahr 2026 beträgt 6.100 €. Die Spendenvergabe erfolgt durch die Gemeinde und muss mindestens 300 € betragen. Außerdem sollte die Vergabe möglichst über das Jahr verteilt erfolgen. Aktuell wurden bereits 600 € an die Germaringer Bücherkiste vergeben.

b) Bekanntgabe Spendenvergabe und Ablauf bei der Sparkasse Allgäu

Vereine / Institutionen stellen Anträge direkt über ein auf der Homepage zur Verfügung stehendes Formular. Es gibt kein festes Spendenbudget. Da die Gemeinde bei dieser Vorgehensweise keinen Überblick über vergebene Spenden hat, soll bei Zuschussanträgen an die Gemeinde immer abgefragt werden ob bei der Sparkasse schon ein Spendenantrag gestellt wurde um doppelte Spenden durch die unterschiedlichen Banken zu vermeiden.