Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Nachrichten
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Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß
§ 25 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 323/1 der Gemarkung Obergermaringen vom 21.11.2022
Die Gemeinde Germaringen erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und auf Grund von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 323/1 der Gemarkung Obergermaringen vom 21.11.2022 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Germaringen, den 19.04.2023
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister