Auf die Frage, ob man sein Fahrzeug zu Hause waschen darf, gibt es keine eindeutige Antwort, denn eine spezielle bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.
Die Verunreinigung des Grundwassers bzw. von Gewässern generell stellt allerdings eine Ordnungswidrigkeit nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, ggf. sogar eine Umweltstraftat gemäß § 324 StGB. Für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser ist eine Erlaubnis erforderlich, welche die zuständige Behörde nur dann erteilen darf, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen werden kann (§ 48 Absatz 1 Satz 1 WHG). Darüber hinaus haben manche Kommunen eigene Satzungen, in denen Näheres zur Autowäsche auf dem Privatgelände festgelegt ist. In der Gemeinde Germaringen wurde keine entsprechende Satzung erlassen.
Es lässt sich jedoch sagen, dass es grundsätzlich verboten ist, ein Auto zu waschen, wenn dies auf unbefestigtem Boden geschieht. Rasen- und Schotterflächen sind daher nicht geeignet, um dort Autowäschen durchzuführen. In Wasserschutzgebieten ist die Autowäsche natürlich ebenfalls verboten.
Warum darf ich mein Auto nicht vor der Haustür waschen?
Ein Problem bei der Autowäsche stellen zum einen die oftmals aggressiven Reiniger dar, die ins Grundwasser gelangen können und die Umwelt belasten. Zum anderen lösen sich bei der Autowäsche auch Ölrückstände und Verschmutzungen wie Teer, die ebenfalls ins Grundwasser sickern können. Aus Gründen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Daseinsvorsorge müssen das Grundwasser und unsere Gewässer vor diesen schädlichen Einflüssen geschützt werden.
Was ist daheim erlaubt?
Erlaubt ist, was der Wirkung von Regen gleichgesetzt werden kann, nämlich mit einem Schwamm und einem Eimer klarem Wasser waschen.
Putzmittel und mechanische Hilfsmittel wie Dampfstrahler sind verboten. Auch der Motorinnenraum darf auf Privatgelände nicht gereinigt werden. Eine Einleitung von mit Reinigungsmitteln und Öl verunreinigtem Wasser über Gullys in die Regenwasserkanalisation ist unzulässig.
Wer auf Nummer sichergehen will, erledigt die Autowäsche in einer dafür vorgesehenen Waschanlage. Dort ist das Autowaschen erlaubt, weil dort das Waschwasser gesammelt und aufbereitet wird.
Wenn man verbotenerweise das Auto zu Hause wäscht, muss man mit hohen Bußgeldern wegen Gewässerverschmutzung rechnen.
Wer sein Auto auf der Straße oder öffentlichen Plätzen wäscht, riskiert zusätzlich ein Bußgeld, weil viele Gemeinden Sonderregelungen haben, die eine solche "Zweckentfremdung" öffentlicher Infrastruktur untersagen.