Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
| 1. | Jugendförderung 2024 |
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| Seit 2016 bezahlt die Gemeinde freiwillig 30 € für jeden Jugendlichen bis 18 Jahren an die gemeindlichen Vereine und Institutionen. Für die Jugendförderung hat die Gemeinde Germaringen in den letzten Jahren ca. 18.000,00 € bis 20.000,00 € jährlich an Vereine und Institutionen ausbezahlt. Eine Verwendung der Förderung im Detail muss nicht nachgewiesen werden. Da die Vereine auch unabhängig von der Jugendförderung durch die Gemeinde unterstützt werden, sind sich die Anwesenden einig, |
| 2. | Unterbringung von Flüchtlingen |
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| Am Dienstag, den 23.04.2024, fand eine Besichtigung des Fitness-Treffs mit Vertretern des Landratsamtes sowie der Gemeinde statt. Das Landratsamt schätzte die Räumlichkeiten als gut geeignet ein, nur der Dachboden wird aufgrund der schmalen Treppe und des Brandschutzes ausgeschlossen. Im 1. OG sind drei Schlafräume für insgesamt 14 Personen umsetzbar. Zwei großzügige Aufenthaltsräume können geschaffen werden. Die Nutzung einer Gemeinschaftsküche sowie erforderliche Sanitäreinrichtungen sind bereits vorhanden. Im Erdgeschoss sollen Schlafräume für 6 – 8 Personen (bei 8 Personen wären Stockbetten erforderlich) und ebenfalls einen großzügigen Aufenthaltsraum, Küche geschaffen werden. Eine Brandmeldeanlage oder Einbruchmeldeanlage ist aus Sicht des Landratsamtes nicht notwendig. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten ist zu sagen, dass sich das Gebäude in einem guten Zustand befindet. Es fallen nur kleinere Reparaturarbeiten sowie die Versperrung der Treppe zum Dachgeschoss an. Einrichtungsgegenstände sind von der Gemeinde zu beschaffen. Das Landratsamt steht unterstützend zur Seite. Aus dem Jahre 2014/2015 gibt es noch einen guten Bestand an verwendbaren Möbeln in der Gemeinde. Die Vertreter des Landratsamtes haben das Angebot der Gemeinde aufgenommen und Fotos und eine Skizzierung gemacht, um dies an die Genehmigungsstelle bei der Regierung von Schwaben weiterzuleiten. Von deren Seite erfolgt die Zuweisung und ein Entwurf des Mietvertrags. Da in vergangener Sitzung eine Aufnahme von 15 – 20 Personen beschlossen wurde, stimmen die Anwesenden erneut über die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge ab. Es folgte ein mehrheitlicher Beschluss, den ehemaligen Fitness-Treff für maximal 22 Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. |
| 3. | Bauangelegenheiten: |
| a) | Abbau und Neubau (Erweiterung) Eingangsbereich, St. Wendelgasse 7, Fl.Nr. 60 Gemarkung Obergermaringen Laut Landratsamt ist für die Erweiterung ein Bauantrag erforderlich, dieser liegt nun vor. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Der Gemeinderat stimmt für den Abbau und Neubau des Eingangsbereichs. |
| b) | Erweiterung einer Wohneinheit, Waldstraße 2, Fl.Nr. 52 Gemarkung Untergermaringen Der Antragsteller möchte an dem bestehenden Wohnhaus einen Anbau mit Flachdach errichten um die Fläche einer Wohneinheit zu vergrößern. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. In der Umgebungsbebauung befindet sich kein Wohnraum mit einem Flachdach. Aufgrund der Erweiterung sind gemäß Stellplatz- und Garagensatzung 3 nichtgefangene Stellplätze erforderlich. Der Bauantrag wird zurückgestellt und Bürgermeister Bucher beauftragt, mit dem Planer über alternative Dachformen (Pultdach, Satteldach, begrüntes Flachdach) zu sprechen. |