Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Bauangelegenheiten: Aufstellung eines Aggregatcontainers, Kaufbeurer Straße 24, Fl.Nr. 850 Gemarkung Obergermaringen
Der sachgegenständliche Aggregatcontainer wurde bereits vor einigen Jahren errichtet. Seitens des Gemeinderats bestehen keinerlei Einwände gegen die Aufstellung des Containers. Brand- und immissionsschutzrechtliche Belange sind vom Landratsamt zu prüfen. Das gemeindliche Einvernehmen wird von den Anwesenden erteilt.
2. Aktuelle Flüchtlingssituation: Beratung über mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Germaringen, Rahmenbedingungen / Voraussetzungen
Erster Bürgermeister Bucher fasst unter Verweis auf die Sitzungen vom 06.02.2024 und 12.03.2024 den bisherigen Diskussionsverlauf zu diesem Thema nochmals zusammen. Unter den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern herrscht Einigkeit darüber, dass die Gemeinde im Sinne der Solidargemeinschaft nun proaktiv das aktuell leerstehende Anwesen Lindenstraße 2 in Obergermaringen dem Landratsamt für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung stellen sollte. Einzelne Mietmodalitäten, wie beispielsweise die Laufzeit des Vertrages, sind mit dem Landratsamt noch abzuklären. Verbindlichen Zusagen im Hinblick auf die Zusammensetzung der unterzubringenden Personen (Einzelpersonen / Familien, genaue Anzahl, Asylbewerber mit Bleibeperspektive o.ä.) können von Seiten des Landratsamtes nicht getroffen werden. Der Gemeinderat kommt überein, dass im Falle des Zustandekommens eines Mietvertrages ein Hausmeister / Betreuer auf ehrenamtlicher Basis oder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt werden soll. Der Gemeinderat beschließt mit deutlicher Mehrheit, dem Landratsamt das Anwesen Lindenstraße 2 in Obergermaringen als Unterkunft anzubieten.
3. Ferienprogramm in Germaringen
Die Durchführung eines Ferienprogramms für Grundschüler (1.-4. Klasse) wurde bereits in den Sitzungen vom 29.02.2024 (Jugendausschuss) und 12.03.2024 beraten. Organisatorin des Programms ist Frau Juliane Lunz. Weitere Ansprechpartner, insbesondere während der Durchführung des Programms sind Maresa Bauer, Anja Schleich und Michael Trautwein. Die anwesenden Mitglieder sprechen sich für die Durchführung des beabsichtigten Ferienprogramms und die Übernahme der Trägerschaft aus.
4. Feuerwehren in Germaringen; Federführender Kommandant
Artikel 16 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sieht vor, dass bei Existenz mehrerer Feuerwehren in einer Gemeinde ein sog. federführender Kommandant bestellt wird. In der Regel wird diese Position von dem Kommandanten der Feuerwehr wahrgenommen, deren Einsatzmittel die jeder anderen Feuerwehr überwiegen. Im Falle der Gemeinde Germaringen ist dies der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Obergermaringen, Herr Benjamin Biechele. Der Gemeinderat bestimmt Herrn Benjamin Biechele einstimmig als federführenden Kommandanten der Feuerwehren im Gemeindegebiet Germaringen.
5. 72-Stunden Aktion: Antrag KLJB Ketterschwang – Feuerstelle & Sitzbänke
Die KLJB Ketterschwang beabsichtigt im Rahmen der 72-Stunden Aktion eine Feuerstelle zu errichten sowie Bänke (bzw. Himmelsbänke) aufzustellen. Die von der KLJB vorgeschlagenen Standorte für eine Feuerstelle kommen für die Gemeinderatsmitglieder nicht in Betracht, da sich diese zu nahe am Schulgebäude bzw. der umliegenden Wohnbebauung befinden. Diesbezüglich soll mit der KLJB nochmals Kontakt aufgenommen und Alternativen geprüft bzw. besprochen werden. Mit dem Bau und dem Aufstellen von Sitzbänken besteht Einverständnis. Die Materialkosten hierfür werden von der Gemeinde übernommen.
6. Dösinger Straße / Am Bergfeld: Errichtung eines zusätzlichen Schulwegübergangs; Voraussetzungen, Beratung und Beschlussfassung
Zur Beurteilung der Umsetzbarkeit wurden Stellungnahmen von Polizei und Landratsamt eingeholt.
Aus polizeilicher Sicht wird die Einrichtung eines Verkehrshelferüberweges für sinnvoll erachtet. Vorausgesetzt wird jedoch eine dauerhafte und zuverlässige Besetzung des Überweges durch Schulweghelfer. Auch das Landratsamt steht einem Überweg aufgeschlossen gegenüber. Angeregt wird eine ausreichende Beleuchtung, ein Blinklicht wird jedoch als entbehrlich angesehen. Sofern die Gemeinde den Überweg befürwortet, kann die Umsetzung der Markierung und Beschilderung vom Landkreis nach Genehmigung durch die untere Verkehrsbehörde erfolgen. Gemeinderat Michael Trautwein regt als weitere mögliche Alternative die Anbringung einer Fußgängerampel an. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit und den hierfür anfallenden Kosten zu prüfen.