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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 9/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

2. BGM Georg Reisach begrüßt die Anwesenden.

1. Kläranlage Pforzen; Gemeindegebiet Germaringen – Vergabe der Umbaumaßnahmen / Einbau eines neuen Prozessleitsystems in den Außenstationen der Gemeinde

2.BGM Georg Reisach stellt den Einbau des neuen Prozessleitsystems der Verbandskläranlage Pforzen vor. In diesem Zusammenhang werden auch die Pumpstationen der Mitgliedsgemeinden mit neuen Steuerungen ausgerüstet. Für die 5 Pumpstationen der Gemeinde Germaringen fallen Kosten in Höhe von 18.145,60 Euro an. Die Vergabe erfolgt an die Firma Spengler Elektro.

2. Friedhof Obergermaringen; Vergabe Landschaftsgärtnerische Arbeiten

2.BGM Georg Reisach und Herr Pachernigg stellen das Ergebnis der Ausschreibung und den Ausführungsplan vor. Es folgt eine Diskussion über die Anzahl der geplanten, neu zu pflanzenden Bäume und der Kosten pro Baum. Einige Ratsmitglieder sind der Meinung, dass die Erweiterung des Friedhofes in dieser Form sehr großzügig ist. Vermutlich wird der Platz nicht in naher Zukunft ausgenutzt werden. Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten zum Preis von brutto 139.458,48 Euro an die Firma Maimann zu.

3. Neubau einer Lagerhalle für den gemeindlichen Bauhof, Fl. Nr. 843 Gemarkung Obergermaringen

Herr Pachernigg stellt mit der Eingabeplanung das Bauvorhaben vor. Die Lagerhalle soll zur witterungs-geschützten Lagerung von Grüngut, Erdreich, Gehölzschnitt u. ä. dienen. Durch den betonierten Boden kann das Schüttgut zur weiteren Verbringung mit einem Radlader sauber aufgenommen und verladen werden. Die Überdachung dient dem Witterungsschutz. Es folgt eine Diskussion über die Größe und den geplanten Standort der Halle. Herr Pachernigg erklärt, dass die Größe später durch einen Tekturplan geändert werden kann und es jetzt darauf ankommt, dass die Halle grundsätzlich genehmigt wird. Es sind vor allem Auflagen zum Grundwasser und den Bodenverhältnissen seitens des Landratsamtes zu erwarten, weil sich auf dem Baugrundstück eine Deponie befand. Der Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze von 3,0m wurde mit dem Bauhofleiter Herrn Biechele abgestimmt: Die Halle soll rundum zugänglich sein. Hinter der Halle soll die Möglichkeit zur Lagerung und zum Abstellung von Gerätschaften bestehen. Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück stellt die benachbarte Firma Neufahrzeuge ab. Würde die Halle direkt an die Grenze gebaut, könnten die Fahrzeuge von abrutschendem Schnee beschädigt werden. Herr Pachernigg schlägt vor, den Bauantrag in der vorliegenden Form weiter voranzutreiben und später notwendige Änderungen mit einer Tekturplanung vorzunehmen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgrage, Fl. Nr. 66/11 Gemarkung Ketterschwang

2.BGM Georg Reisach stellt den Bauantrag vor und erklärt, dass das geplante Einfamilienhaus alle Vorgaben des Bebauungsplanes einhält und daher im Freistellungsverfahren genehmigt werden kann. Der Bauantrag und die Planungen wurden aus Informationsgründen ins Portal eingestellt.

5. Antrag auf gemeinsame Beschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera der freiwilligen Feuerwehr Obergermaringen und der Wildtierhilfe Germaringen e. V.

2.BGM Georg Reisach stellt die Anträge für den Zuschuss zur gemeinsamen Beschaffung einer neuen Drohne vor. Gemeinderat Christoph Seitz erläutert die Vorteile der gemeinsamen Beschaffung und die besseren technischen Eigenschaften einer neuen Drohne. Die neue Drohne soll bei der Feuerwehr stationiert werden und durch die Mitglieder der Feuerwehr betrieben und gewartet werden. Für die Wildtiersuche soll die Drohne an die Wildtierhilfe Germaringen e. V. ausgeliehen werden. Die Kosten für die neue Drohne belaufen sich auf ca. 15.000 Euro und es gibt den Vorschlag 1.000 Euro aus dem Spendentopf der Sparkasse zu verwenden, 9.000 Euro als Zuschuss der Gemeinde und 5.000 Euro sollen von der Wildtierhilfe Germaringen e. V. aufgebracht werden. Die Summe von 1.000 Euro aus dem Spendentopf der Sparkasse plus 9.000 Euro Zuschuss der Gemeinde entsprechen einem 2/3-Anteil durch die Gemeinde. Die Haftpflichtversicherung der Drohne ist für das 1. Jahr im Kaufpreis enthalten. Danach soll die Versicherung von der Feuerwehr Obergermaringen / Gemeinde übernommen werden. Die Haftpflichtversicherung für die jetzt vorhandene Drohne beläuft sich auf 116 Euro/Jahr. Der Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro gemäß der oben beschriebenen Aufteilung für die neue Drohne wird gewährt.

6. Jagdgenossenschaft Ketterschwang; Antrag auf Zuschuss zum Kauf einer Drohne zur Wildtierrettung

Die Jagdgenossenschaft Ketterschwang beantragt einen Zuschuss zum Kauf einer Drohne zur Wildtierrettung. Der Zuschuss soll 1.500 Euro, die Kosten für die Drohne maximal 7.500 Euro betragen.

Der Gemeinderat diskutiert den Antrag und sieht den Bedarf für Ketterschwang als gegeben. Gemeinderat Ulrich Kreuter schlägt vor, nur die beantragten 1500 Euro bereitzustellen. Der Jagdgenossenschaft Ketterschwang soll die Möglichkeit aufgezeigt werden, Mitglied bei der Wildtierhilfe Germaringen e. V. zu werden. Sie könnten so von einem vorsorglich gestellten Zuschussantrag, der Wildtierhilfe Germaringen e. V., für eine weitere Drohne profitieren. Der Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro für die Beschaffung einer Drohne für die Jagdgenossenschaft Ketterschwang wird gewährt.