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Über den Zaun
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Abfallentsorgungsgebühren 2024

Öffentliche Bekanntmachung

der Abfallentsorgungsgebühren 2024

Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 haben sich die Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises Augsburg nicht geändert, so dass auf die Erteilung von Gebührenbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird. Sollten sich Änderungen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt. Bereits erteilte Änderungsbescheide erhalten ihre Gültigkeit.

Gessertshausen, den 02.01.2024

Willi Reiter
Erster Bürgermeister

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese/n Bescheid/e kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird

ist der Widerspruch einzulegen bei

Gemeinde Ustersbach, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird

ist die Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg

Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg

Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.