Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 haben sich die Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises Augsburg nicht geändert, so dass auf die Erteilung von Gebührenbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird. Sollten sich Änderungen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt. Bereits erteilte Änderungsbescheide erhalten ihre Gültigkeit.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese/n Bescheid/e kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird
ist der Widerspruch einzulegen bei
Gemeinde Ustersbach, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
ist die Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg
Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg
Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.