| Datum: | 19. November 2024 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:20 Uhr |
| Ort: | in der Schule Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Marina Fischer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Von den anwesenden Bürgern gab es keine Wünsche oder Anfragen.
Erster Bürgermeister Reiter übergibt das Wort an Herrn Josef Guggemos aus Dinkelscherben.
Herr Guggemos stellt dem Gemeinderat den neu gegründeten Verein „Bündnis Wasser und Natur Bayern“ vor. Der Verein möchte den Hochwasserschutz und andere Klimathemen vorantreiben. Einige Kommunen sind bereits dem Verein beigetreten. Der Mitgliedschaftsbeitrag beträgt 20,24 € jährlich.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29.10.2024 - öffentlicher Teil |
Ein Gemeinderatsmitglied bittet, im TOP „Verschiedenes“ unter dem Punkt „Auftaktveranstaltung ILE“ das Wort „Geschäftsführer“ durch „Umsetzungsbegleiter“ zu ändern.
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 29.10.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
9 für / 0 gegen
| 3. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.10.2024 |
Die Erschließungsplanung für das Baugebiet Mödishofen Nordost, BA III, wurde an das Ingenieurbüro Steinbacher aus Neusäß vergeben.
| 4. | Bauantrag; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bei den Angern" Mödishofen für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf der Fl.Nr. 1176/32 Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bei den Angern“ Mödishofen für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe max. 1,80 m, Länge 5 m) auf der Fl.Nr. 1176/32 Gmkg. Ustersbach stattzugeben.
7 für / 5 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderäte Angelika Fischer, Andreas Birle und Hubert Hillenbrand betreten den Sitzungssaal und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung teil.
| 5. | Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.01.2025 den Hebesatz der Grundsteuer A in Höhe von 650 % und den Hebesatz der Grundsteuer B in Höhe von 400 % festzusetzen.
8 für / 4 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Ustersbach (Hebesatzsatzung).
12 für / 0 gegen
| 6. | Vollzug Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Aufstufung gem. Art. 7 ABs. 1 Satz 1 BayStrWG vom öffentlich gewidmeten Feldweg "Weg bei der Grotte" auf Fl.Nr. 221, Gmkg. Ustersbach, zur Ortsstraße gem. Art. 46 Nr 2 BayStrWG |
Beschluss:
Der Feldweg „Weg bei der Grotte“ mit der Fl.Nr. 221, Gmkg. Ustersbach wurde als Straße technisch ausgebaut. Durch den technischen Ausbau hat sich die Verkehrsbedeutung hin zu einer Ortsstraße geändert. Nach Art 7. BayStrWG ist der Weg bei der Grotte umzustufen. Das Landratsamt Augsburg als Aufsichtsbehörde hat keine Einwände gegen die Umstufung erhoben. Der Weg bei der Grotte mit der Fl.Nr. 221, Gmkg. Ustersbach wird vom nicht ausgebauten Feldweg zur Ortsstraße „Milchallee“ aufgestuft. Straßenbaulastträger ist die Marktgemeinde Fischach.Anfangspunkt ist die östliche Grenze des nichtausgebauten Feldwegs „Weg bei der Grotte“ mit der Fl.Nr. 221/1, Gmkg. UstersbachEndpunkt Einmündung in die Kreisstraße KR 2 Fl.Nr. 202Die Länge der umzustufenden Strecke beträgt 0,359 km.
12 für / 0 gegen
| 7. | Verschiedenes |
Ein Gemeinderatsmitglied berichtet von dem unglücklichen Umstand, dass LKW-Fahrer häufig durch Fehlleitung von Google Maps über die Brunnenstraße geleitet werden und dann wenden müssen. Es wird nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Brunnenstraße in Google Maps als keine Durchfahrtstraße zu kennzeichnen.
Ein Gemeinderatsmitglied gibt bekannt, dass ab dem 15.12.2024 der AktiVVO auch in Ustersbach fährt. Es gibt eine App für die Nutzung des AktiVVO‘s.