Ab dem 1. Januar 2025 werden die Notdienste der Apotheken in Bayern neu organisiert. Ein Notdienst dauert weiterhin 24 Stunden. „Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt künftig jedoch bayernweit einheitlich jeweils um 08:30 Uhr und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit. Diese neue Regelung sorgt für eine klarere Struktur und erleichtert es sowohl Patientinnen und Patienten als auch den Apotheken, den Notdienst zu planen“, erklärt Kathrin Koller, Pressesprecherin der Apotheker in Bayern.
Was ändert sich?
Durch die Nutzung eines digitalen Verplanungssystems, das verschiedene Faktoren berücksichtigt, werden die Dienste künftig gerechter auf die bayerischen Vor-Ort-Apotheken unter Wahrung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verteilt. 92 Prozent der Menschen in Bayern finden weiterhin eine Notdienst-Apotheke innerhalb von 20 Kilometern – auch nachts und an Feiertagen. Dabei kann die nächstgelegene notdiensthabende Apotheke entweder in der Stadt, am Stadtrand oder auch nahe gelegen in den ländlichen Regionen sein. „Mit der neuen Organisation stellen wir sicher, dass Patientinnen und Patienten jederzeit Zugang zu einer Notdienst-Apotheke haben. Gleichzeitig schaffen wir durch die gerechte Verteilung der Dienste eine Entlastung für das Apothekenpersonal“, erklärt Koller.
Warum gibt es diese Änderungen?
Aufgrund der sich verändernden Apothekendichte ist fortlaufend eine Anpassung der Strukturierung des Notdienstsystems in Bayern zwingend erforderlich. „Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln ist somit auch künftig sichergestellt. Durch die neue Organisation können wir die vorhandenen Ressourcen bestmöglich nutzen“, so Koller. Für die Bevölkerung wird somit eine hohe Versorgungsqualität mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr – auch an Wochenenden, Feiertagen sowie nachts – sichergestellt.
Wie finden Sie die nächste Notdienst-Apotheke?
Es gibt mehrere einfache Möglichkeiten, eine dienstbereite Apotheke in Ihrer Nähe zu finden:
Quelle: Pressemitteilung Bayerische Landesapothekenkammer 18. Dezember 2024
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Neuerung ab sofort die gewohnten Bereitschaftsdienste (Apothekendienst) nicht mehr im Zaun abgedruckt werden.