Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gessertshausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 13.064.200 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.555.200 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichem Betriebe (A) — 375 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 325 v. H.
2. Gewerbesteuer — 380 v. H.
Auf die Hebesatzsatzung vom 13.11.2024 wird verwiesen.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 65 Abs. 3, Art. 117 und Art. 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 17.04.2025 gewürdigt.
Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Haushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.