| Gemeinde Ustersbach | |
| Datum: | 1. April 2025 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 19:40 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Alexander Bastian |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentlicher Teil
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.03.2025 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.03.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
12 für / 0 gegen
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.03.2025
Die Gemeinde Ustersbach hat von der Firma planbraun Landschaftsarchitektur Mödishofen für die Bücherei eine Spende in Höhe von 500 € erhalten und bedankt sich ganz herzlich dafür.
4. B-Plan Nr. 18 "Ost, nördlich der Eisbühlstraße"; Billigung der Einwendungen aus dem Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4.1 B-Plan Nr. 18 "Ost, nördlich der Eisbühlstraße"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung mit Schreiben vom 25.02.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, Bauleitplanung, vom 25.02.2025 zur Kenntnis. Auf die o.g. Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen werden wie beschrieben vor allem redaktionell in die Planung eingearbeitet. Da auch die Änderung bzgl. Mehrfamilienhäuser und der Stellplatzfestlegungen nur für die Gemeinde als (künftige) Grundstückseigentümerin Auswirkungen hat, ist hierfür keine erneute Auslegung erforderlich.
12 für / 0 gegen
4.2 B-Plan Nr. 18 "Ost, nördlich der Eisbühlstraße"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz mit Schreiben vom 24.02.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, Technischer Umweltschutz vom 24.02.2025 zur Kenntnis. Auf die o.g. Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Begründung wird in Kap. 4.4 noch entsprechend wie oben beschrieben redaktionell korrigiert. Änderungen der Planung sind ansonsten nicht veranlasst.
12 für / 0 gegen
4.3 B-Plan Nr. 18 "Ost, nördlich der Eisbühlstraße"; Abwägung von Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth mit Schreiben vom 28.02.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 28.02.2025 zur Kenntnis. Auf die o.g. Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
12 für / 0 gegen
4.4 B-Plan Nr. 18 "Ost, nördlich der Eisbühlstraße"; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“ in der Fassung vom 01.04.2025 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten.
12 für / 0 gegen
5. Verschiedenes
Derzeit werden Feldwege neu aufgekiest. Im Zuge dessen könnte auch der Feldweg in der Verlängerung der Eisbühlstraße neu aufgekiest werden.