| Datum: | 17. März 2026 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr - 18:12 Uhr |
| Ort: | im Sitzungssaal des Bürgerhauses Gessertshausen,Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Laura Enderle |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 9 |
| Zahl der Anwesenden: | 7 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.11.2025 - öffentlicher Teil
Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung vom 25.11.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
6 für / 0 gegen
2. Bauvorhaben; Einbau von zwei Wohneinheiten mit Neubau einer Dachterasse durch Umbau des bestehendes Gebäudes nach erfolgter Grundstücksteilung, Fl.Nr. 11, Gemarkung Gessertshausen
Beschluss:Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau von zwei Wohneinheiten mit Neubau einer Dachterrasse durch Umbau des bestehenden Gebäudes nach erfolgter Grundstücksteilung auf der Fl. Nr. 11, Gemarkung Gessertshausen und beschließt zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. 6 für / 0 gegen
3. Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus auf der Fl.Nr. 8, 8/1, Gemarkung Deubach
Beschluss: Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses auf den Fl. Nrn. 8, 8/1, Gemarkung Deubach und beschließt, zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.Nach erfolgter Grundstücksteilung sind die Stellplätze und Abstandsflächen nochmals zu überprüfen
7 für / 0 gegen
4. Bauvorhaben: Neubau Dreifamilienhaus, Fl. Nr. 590, 609/4, Gmkg. Margertshausen
Beschluss:Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben „Neubau Dreifamilienhaus“ auf den Fl. Nrn. 590, 609/4, Gmkg. Margertshausen und beschließt zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. 7 für / 0 gegen
5. Bauvorhaben: Bau freistehende LED-Werbeanlage (doppelseitig) auf eigenem Grundstück, Fl.Nr. 150/1, Gemarkung Gessertshausen
Beschluss:Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag „Bau einer freistehenden LED-Werbeanlage (doppelseitig) auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/1, Gemarkung Gessertshausen“ wird erteilt. Auf die o.g. Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
0 für / 7 gegen
6. Verschiedenes
Ein Ausschussmitglied trägt vor, dass beim Bau der Heizzentrale beachtet werden soll, dass zukünftig ein Abstand zur Schwarzachhalle eingehalten wird, damit dortige bauliche Veränderungen möglich bleiben.