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Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ustersbach (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ustersbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.642.600,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.859.600,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.890.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichem Betriebe (A)  —  430 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  —  430 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  360 v. H.

Auf die Hebesatzsatzung vom 07.12.2023 verwiesen.

Ustersbach, 13.05.2024
Gemeinde Ustersbach

Wilhelm Reiter
Erster Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 65 Abs. 3, Art. 71 Abs. 2, Art. 117 und Art. 110 GO, die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 06.05.2024 genehmigt.

Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Haushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Ustersbach, den 13.05.2024

Wilhelm Reiter
Erster Bürgermeister