| Datum: | 15. April 2024 |
| Uhrzeit: | 19:20 Uhr - 20:10 Uhr |
| Ort: | im Sitzungssaal des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Andreas Sauer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 14 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentlicher Teil
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
Mangels anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden keine Wünsche und Anregungen vorgebracht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 04.03.2024 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 04.03.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
14 für / 0 gegen
3. Bestätigung der Kommandanten der Feuerwehr Wollishausen
Beschluss:
Beschluss 1: Herr Markus Eppler wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wollishausen bestätigt.
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Frau Martina Kopp wird als stellv. Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Wollishausen unter der Bedingung bestätigt, als dass sie innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter/in einer Feuerwehr“ an einer Staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg besucht.
14 für / 0 gegen
4. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS); Aufhebung der EBS vom 23.02.2021 und Neuerlass einer EBS
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.2021, in Kraft seit dem 01.03.2021 vollumfänglich aufzuheben.
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende aktuelle Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung vom 15.04.2024 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diese EBS zeitnah ortsüblich bekannt zu machen.
14 für / 0 gegen
5. 2. Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung der Gemeinde Gessertshausen
Beschluss:
Die Änderungen der Vorgaben für die Vergabe von Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtungssatzung der Gemeinde Gessertshausen werden gemäß beiliegender 2. Änderungssatzung beschlossen.
14 für / 0 gegen
6. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren - Bebauungsplan Nr. 21 "Östlich der Horgauer Straße" in Rommelsried - Gemeinde Kutzenhausen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen zum BP Nr. 21 „Östlich der Horgauer Straße“ und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
14 für / 0 gegen
7. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren - Bebauungsplan Nr. 34 "Südlich der St. Ursula Straße" in Rommelsried - Gemeinde Kutzenhausen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen zum BP Nr. 34 „Südlich der St. Ursula-Straße“ und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
14 für / 0 gegen
8. Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23. Oktober 2000; Antrag WWA DON vom 28.03.2024 auf Zustimmung zur Errichtung einer staatlichen Grundwassermessstelle in der Gmkg. Wollishausen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag des WWA DON vom 28.03.2024 auf Zustimmung zur Errichtung einer staatlichen Grundwassermeßstelle in der Gemarkung Wollishausen. Er favorisiert den Standort Fl.Nr. 515 Teilfläche, Gmkg. Wollishausen, öffentlicher nicht ausgebauter Feldweg „Beim Reitenbucher Weg“.
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Abschluss eines unbefristeten Nutzungsvertrages, zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den vorliegenden Vertragsentwurf im Benehmen mit dem WWA DON auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und vom 1. BM unterzeichnen zu lassen.
14 für / 0 gegen
9. Anwandweg westlich der Tierklinik Fl.Nr. 296/5 Gmkg. Gessertshausen; Teilaufhebung Widmungsbeschluss lt. Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2013, TOP 5 und ggf. Neufassung Widmungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
| - | Der Einzelbeschluss aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2013, TOP 5, Nr. 398 wird aufgehoben. |
| - | Der landwirtschaftliche Anwandweg, bestehend aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 296/6 und den beiden Fl.Nrn. 296/5 und 296/66 jeweils Gmkg. Gessertshausen, wird von der Einmündung in die Erlenstraße an der Nordostecke der Fl.Nr. 296/53 bis zur südlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 296/65 auf Höhe der Fl.Nr. 296/12 als landwirtschaftlicher Feld- und Waldweg gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet. Er erhält die Bezeichnung „Weg bei der Tierklinik“. Straßenbaulastträger sind die Beteiligten. |
| 14 für / 0 gegen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
| - | Der Einzelbeschluss aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2013, TOP 5, Nr. 398 wird aufgehoben. |
| - | Der landwirtschaftliche Anwandweg, bestehend aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 296/6 und den beiden Fl.Nrn. 296/5 und 296/66 jeweils Gmkg. Gessertshausen, wird von der Einmündung in die Erlenstraße an der Nordostecke der Fl.Nr. 296/53 bis zur südlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 296/65 auf Höhe der Fl.Nr. 296/12 als landwirtschaftlicher Feld- und Waldweg gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet. Er erhält die Bezeichnung „Weg bei der Tierklinik“. Straßenbaulastträger sind die Beteiligten. |
| 14 für / 0 gegen |
10. Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg; Antrag ABW auf Schadensfreistellungserklärung zur turnusmäßigen Entleerung Abfall für das Anwesen Grasweg 2a, 86459 Gessertshausen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem AWB- die stets widerrufliche Erlaubnis zur turnusmäßigen Befahrung des Anwandweges Fl.Nr. 296/5 sowie des Verbindungswegs zur Erlenstraße, Fl.Nr. 296/65, Gmkg. Gessertshausen, um die Müllgefäße des Anwesens Grasweg 2a, entleeren zu können.
- eine Schadensfreistellungserklärung zu erteilen
12 für / 2 gegen
11. Bekanntgaben
Bekanntgaben wurden nicht vorgetragen.
12. Anfragen des Gemeinderats
Ein Gemeinderatsmitglied regt an, dass bei der Niederschriftsveröffentlichung im Amtsblatt wieder die anwesenden GR-Mitglieder namentlich aufgelistet werden sollen.
Ein Gemeinderatsmitglied fragt nach, ob das Bayerische Staatsforsten für die beim Brückenbauwerk nördlich vom Weiherhof gefällten Pappeln eine Ersatzbepflanzung vornimmt.