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Über den Zaun
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Datum:

7. April 2025

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 21:25 Uhr

Ort:

in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Franziska Mayer

Zahl der geladenen Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

14

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Öffentlicher Teil

1. Wünsche und Anfragen von Bürgern

Mobilfunkantennen auf der Tierklinik

Der befristete Betrieb der Mobilfunkanlage auf der Tierklinik endet, sobald der Mastneubau am Gelände des Umspannwerkes fertiggestellt wurde.

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 17.03.2025 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 17.03.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

13 für / 0 gegen

3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2025 der Gemeinde Gessertshausen

Beschluss:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird mit dem Haushaltsplan samt Anlagen beschlossen.

13 für / 1 gegen

Abstimmungsbemerkung:

Gemeinderätin Minza Tapkan betritt um 20:05 Uhr den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Beschluss:

Der Finanzplan für die Jahre 2026 – 2028 wird beschlossen.

11 für / 3 gegen

4. Eichenstraße BA II; Abwägungsbeschluss gem. § 125 Abs. 2 BauGB zur rechtmäßigen Abrechnung mit Erschließungsbeiträgen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgenden Abwägungsbeschluss zu fassen:

Die Gemeinde beabsichtigt, die Erschließungsanlage „Eichenstraße BA II“ herzustellen. Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen nach § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Vorliegend handelt es sich um eine bereits seit längerem bestehende Straße. Die Straße ist einseitig bebaut. Der Straßenverlauf ist durch die Bebauung im Wesentlichen vorgegeben. Der Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse. Grunderwerbungen sind nur in geringem Umfang erforderlich. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m, 3,5 m und 7,0 m erfolgen. Zudem soll einseitig, auf der Südseite, ein Gehweg mit einer Breite von 1,5 m – 1,0 m angelegt werden. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs und des Durchgangsverkehrs ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen im Einklang steht. Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt.

14 für / 0 gegen

5. Erneute informelle Bauvoranfrage; Modernisierungs- und Veränderungsmaßnahmen des Anwesens Fl.Nr. 361 Gmkg. Wollishausen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die angepasste informelle Bauvoranfrage vom 20.03.2025 (Planentwürfe Stand 18.03.2025) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt dem Kaufinteressenten mitzuteilen, dass grundsätzlich aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen. Eine abschließende und rechtsverbindliche Aussage hinsichtlich der Erteilung der notwendigen Befreiungen und der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens sind jedoch dem formellen Verfahren vorbehalten. Der Kaufinteressent wird aufgefordert eine formelle Bauvoranfrage (formelles Antragsverfahren gem. 71 BayBO) oder ein Bauantrag beim Landratsamt Augsburg einzureichen.

14 für / 0 gegen

6. Antrag vom 30.03.2025 auf isolierte Abweichung vom Bebauungsplan GESS Nr. 46 (Tierklinik) für das Belassen von zwei Mobilfunkantennen auf Fl.Nr. 301, Gmkg. Gessertshausen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der Tierklinik vom 30.03.2025 auf isolierte Befreiung von der textlichen Festsetzung vom gegenwärtig rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.46, in der Fassung vom 15.02.2016 in Kraft seit dem 08.04.2016, für das Belassen von zwei Mobilfunkantennen der Deutschen Telekom. Dem Antrag wird in stets widerruflicher Weise auf unbestimmte Zeit zugestimmt.

3 für / 11 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat Gessertshausen beauftragt die Verwaltung die Netzabdeckung im Gemeindegebiet zu überprüfen, die technischen Änderungen seit dem Mastneubau 2017 aufzuführen und zu ermitteln, welche Netzanbieter auf dem Mobilfunkmast am Umspannwerk und auf den Mobilfunkantennen (Dach Tierklinik) angesiedelt sind. Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat vorzulegen.

14 für / 0 gegen

7. Informelle Bauvoranfrage; Bebaubarkeit der Grundstücke Fl.Nr. 46, 46/1, 47, 47/1 je Gmkg. Margertshausen

Beschluss:

Der Gemeinderat Gessertshausen favorisiert nach intensiver Diskussion die Variante 2.

12 für / 2 gegen

8. Bekanntgaben

9. Anfragen des Gemeinderats