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Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach 07.02.2023

Datum:

7. Februar 2023

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 20:05 Uhr

Ort:

Pfarrheim Ustersbach

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

12

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Reiter Willi

3. Bürgermeisterin

Völk Anja

Gemeinderat

Birle Andreas

Gemeinderätin

Braun Andrea

Gemeinderat

Braun Christian

Gemeinderätin

Fischer Angelika

Gemeinderat

Hillenbrand Hubert

Gemeinderat

Kögel Thomas

Gemeinderat

Kohler Markus

Gemeinderätin

Ortner Angelika

Gemeinderätin

Repasky Martina

Gemeinderätin

Seldschopf Claudia

Entschuldigt:

2. Bürgermeister

Schmid Bernhard

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern

Herr Künemund erinnert an die Aussage von 1. BM Reiter in der vergangenen öffentlichen Sitzung, dass dieser in absehbare Zeit einen Gesprächstermin mit dem Staatlichen Bauamt zum Thema Verkehrsbedeutung und Geschwindigkeitsbegrenzung B300/Alte Schule Ustersbach hat und fragt nach dem Sachstand.

Bürgermeister Reiter verweist auf den kommenden Tagesordnungspunkt 5 dieser Sitzung und bittet bis dahin um Geduld.

2.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Spende vom Versicherungsmaklerbüro Braun für die Bücherei in Ustersbach in Höhe von 75,00 € anzunehmen und bedankt sich für diese Spende.

3.

Anpassung der Elternbeiträge im KiTa-Jahr 2023/2024

Das Zentrum St. Simpert ist für den Einzug der Elternbeiträge und die Bestimmung der Höhe zuständig. Die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge erfolgt im Einklang mit der politischen Gemeinde. Deshalb frägt es mit untenstehender E-Mail an, ob die Elternbeiträge ab dem 01.09.2023 angepasst werden sollen.

„Sehr geehrter Herr Reiter, wir verwalten die Kath. Einrichtung St. Fridolin für die örtlichen Kirchenstiftungen in Ihrer Gemeinde. In dieser Tätigkeit sind wir auch für den Einzug der Elternbeiträge und die Bestimmung der Höhe zuständig. Die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge wollen wir in Einklang mit der politischen Gemeinde treffen. Daher fragen wir bei Ihnen um die Bestimmung der Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr an, gültig ab 01.09.2023. Wir halten dabei eine maßvolle, stetige Erhöhung der Elternbeiträge für sinnvoll, um die Beiträge den wachsenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten anzupassen.

Daher unsere Nachfrage, ob von kommunaler Seite eine Erhöhung der Beiträge zum neuen Kindergartenjahr angedacht ist? Wir halten, nach dem zu erwartenden Tarifabschluss der laut Pressemitteilungen deutlich höher ausfallen wird als in der Vergangenheit und den Entwicklungen der steigenden Energiekosten, eine Beitragserhöhung um 8 % in den jeweiligen Stundenkategorien gerundet auf ganze Eurobeträge als angemessen.

Zu Ihrer Information: ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von max. 100 € pro Kind und Monat. Eine Überlegung haben wir zu den Geschwisterermäßigungen: Durch die staatliche Beitragsentlastung für die Eltern, fällt meist kein oder ein sehr geringer Grundbeitrag an. Wir würden daher empfehlen, die Geschwisterermäßigungen wegfallen zu lassen. Hier würde ein, im Verhältnis stehend, großer Verwaltungsaufwand bei der Festlegung, Berechnung und Einzug hinfällig werden. Bitte geben Sie uns bis Ende Februar eine Rückmeldung, damit wir dementsprechend unsere Beiträge anpassen und die Information an die Einrichtungen weitergeben können. Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von maximal 100,00 € im Monat beantragt werden, wobei hierbei jedoch eine Einkommensgrenze von 60.000 € pro Haushalt nicht überschritten werden darf. Für die Hortbetreuung gibt es keine staatlichen Zuschüsse.“

Die derzeitigen Beiträge betragen wie folgt:

Die letzte Anpassung der Elternbeiträge fand zum 01.09.2021 statt. Im vorigen Jahr hatte der Gemeinderat auf eine Anpassung der Elternbeiträge verzichtet.

Eingangs der Gemeinderatssitzung hatte eine Sprecherin des Elterneirats ihr Verständnis für eine Erhöhung der Gebühren geäußert. Angesichts der starken Belastungen, welchen die Eltern durch die hohe Inflationsrate ausgesetzt sind, bittet sie, die Elternbeiträge um nicht mehr als 4 bis 5 % zu erhöhen. Im Gemeinderat herrscht überwiegend die Meinung, dass eine Erhöhung um 8% den jungen Familien nicht zugemutet werden sollte. Im Verlauf einer angeregten Diskussion kristallisiert sich eine Beitragsanpassung zwischen 4% und 6 % heraus. Bürgermeister Reiter schlägt eine Beitragsanpassung von 5 % vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2023 zur KiTa St. Fridolin in Ustersbach um 5 % zu. Die jeweiligen neuen Beträge sind auf ganze Euro-Beträge zu runden.

7 für / 5 gegen

4.

Glasfaserversorgung Gemeindegebiet Ustersbach; Information des Gemeinderates zur Dokumentation IB I-KT "FTTB/FTTH Masterplan" i.d.F. vom 25.11.2022

Das Ingenieurbüro IK-T hat von der Gemeinde den Auftrag erhalten, ein Grundkonzept als Masterplanung für einen gesamten FTTB (Fitting to the Building = Glasfaser bis zum Gebäude ) /FFFH (Fitting to the Home = Glasfaser bis in die Wohnung) Ausbau im Gemeindegebiet zu erstellen. Es werden darin alle in diesem Gebiet befindlichen Wohn-/ Gewerbegebäuden sowie alle als Baugrundstück ausgewiesenen und mitgeteilten Flächen berücksichtigt. Hintergrund ist der stetig wachsende Bandbreitenbedarf für Endteilnehmer sowie die Erkenntnis, dass Telekommunikationsbetreiber gerade in nicht so dicht besiedelten Gebieten nicht bereit sind, in einen zukunftsfähigen Breitbandausbau zu investieren.

Auf Basis des Masterplans soll ein einheitlicher Materialeinsatz, z.B. bei den Leerrohren, gewährleistet werden. Zudem kann die Gemeinde zukünftig entscheiden, ob sie einen zuwendungsunterstützten Glasfaserausbau vollständig oder in Teilbereichen anstrebt. Sie kann selbständig entscheiden, ob sie im Zuge einer Wegerneuerung/Straßenneubaus bereits Leerrohre für eine Glasfaserversorgung mit einlegen lässt. Diese kann sie zu einem späteren Zeitpunkt einem Telekommunikationsbetreiber gegen Entschädigung übereignen. Gegenwärtig wird ein neues Förderprogramm aufgelegt.

Derzeit ist wohl aufgrund der Gemeindegröße kein Anbieter in Sicht, der, wie in einigen umliegenden Gemeinden, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau macht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Dokumentation des Ingenieurbüros IK-T zum FTTB/ FTTH Masterplan in der Fassung vom 25.11.2022.

12 für / 0 gegen

5.

Verkehrssituation Hauptstraße vor dem Hort

Nach Umzug des Horts in die Alte Schule Ustersbach, Hauptstraße 11, hatte die Gemeinde Ustersbach beim Landratsamt Augsburg eine Prüfung der Schulwegsicherheit beantragt. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Verkehrspolizei und dem Staatlichen Bauamt Augsburg wurden die Möglichkeiten der Verbesserung der Verkehrssicherung beleuchtet. Im Nachgang wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Augsburg ein Verkehrsversuch vom 10.05.2022 bis Januar 2023 mit Tempobeschränkung auf 30 km/h während der Schulzeiten angeordnet.

Die Auswertung des Versuchs ergab, dass die Beanstandungsquote bei etwa 17 Prozent liegt. Laut Argumentation der Straßenverkehrsbehörde deutet dies darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aufgrund der Örtlichkeit und den äußeren Umständen nicht angemessen ist. Daraufhin hat das Landratsamt die versuchsweise Anordnung der Tempobegrenzung auf 30 km/h zurückgenommen. Dafür wurde eine Gefahrzeichen „Kinder“ und ein entsprechendes Piktogramm als Fahrbahnmarkierung in beiden Fahrtrichtungen angeordnet.

Dritte Bürgermeisterin Anja Völk hatte auf der letzten Sitzung angeregt, gegen die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde Rechtsmittel einzulegen. Gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung gibt es im Bereich der Rechtsmittel nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Eine Klage der Gemeinde Ustersbach in diesem Fall scheitert jedoch an der Zulässigkeit, nachdem die Klagebefugnis der Gemeinde nur besteht, sollte die Planungs- und Entwicklungshoheit der Gemeinde von der Entscheidung betroffen sein. Der einzige Anwendungsfall hier besteht bei Klagen gegen Anordnung von Tempo-30-Zonen, da hier die Planungs- und Entwicklungshoheit z. B. von Baugebieten (Bebauungsplan) betroffen ist.

Auch inhaltlich wird die Anordnung gerichtlich nicht zu beanstanden sein, da im Falle der verkehrsrechtlichen Anordnung lediglich ein rechtlicher Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung besteht. Anders z. B. im Baurecht, wo ein Bauwerber Anspruch auf Baugenehmigung hat, sollten keine Ablehnungsgründe bestehen. Das LRA hat in seiner Begründung erkennen lassen, dass es die Belange der verschiedenen Verkehrsteilnehmer erkannt hat. Zur Entscheidungsfindung wurde ein Verkehrsversuch angeordnet und mehrere Verkehrserhebungen durchgeführt. In Abwägung der Sachdaten wurde die Entscheidung gegen fortsetzende Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km / h ergriffen. Somit ist die ermessensbegründete Entscheidung vorliegend.

Bürgermeister Reiter berichtet von einem Gespräch mit dem Straßenbauamt Augsburg am 25.01.2023. Von Seiten des Straßenbauamts wäre eine Querungshilfe unter Umständen denkbar, diese müsste jedoch von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Allerdings ist das Erfordernis zu prüfen. Aktuelle Verkehrsmessungen in der Zeit vom 27.09.2022 bis 06.10.2022 haben eine Verkehrsbelastung von 5661 Fahrzeugen pro Tag ergeben, was einer unterdurchschnittlichen Verkehrsbelastung für eine Bundesstraße entspricht.

Im Laufe der angeregten Diskussion regt Gemeinderätin Angelika Ortner an, analog wie in Gessertshausen bereits durchgeführt, vor der Alten Schule Ustersbach eine Probeampel aufzustellen, die auch die Anzahl der Querenden zählt.

Bürgermeister Reiter informiert den Gemeinderat, dass es möglich sein kann, dass die Gemeinde Ustersbach die Kosten für derartige Maßnahmen übernehmen muss. Auch muss im Falle einer Querungshilfe oder Druckknopfampel im Gemeinderat darüber nachgedacht werden, ob die Schulkinder aus Mödishofen und Baschenegg weiterhin wie bisher mit dem Schulbus zur Schule fahren können. Bisher wurde dies den Kindern aufgrund der gefährlichen Straßenquerung ermöglicht, obwohl der Schulweg weniger als 2km beträgt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis, fordert aber dennoch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Querung, welche über ein bloße Gefahrenbeschilderung hinausgeht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit fordert die Gemeinde Ustersbach eine Fußgängerschutzanlage mit Bedarfsampel (Druckknopfampel) oder zumindest eine bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel.

12 für / 0 gegen

6.

Verschiedenes

Gemeinderat Thomas Kögel weist darauf hin, dass in der Sonnenhofstraße, im Bereich Bäckerei bis zur Abzweigung nach Baschenegg keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist. Dies stellt seiner Meinung nach, weil zudem kein Gehweg vorhanden ist, in der Dunkelheit eine Gefahr insbesondere für Kinder und für die älteren Mitbürger*innen, dar. Er bittet deshalb um Prüfung, ob z.B. Straßenlaternen aufgestellt werden können.