Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
| Datum: | 24. Januar 2024 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:30 Uhr |
| Ort: | im Sitzungssaal des Bürgerhauses Gessertshausen,Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Alexander Bastian |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 9 |
| Zahl der Anwesenden: | 9 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, Gemeinschaftsvorsitzender |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Gemeinschaftsvorsitzender Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.12.2023 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 06.12.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
9 für / 0 gegen
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen |
Beschluss:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit dem Haushaltsplan samt Anlagen genehmigt.
9 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Finanzplan für die Jahre 2025-2027 wird genehmigt.
9 für / 0 gegen
| 3. | Bericht zur Rechnungsprüfung 2022 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2022 |
Beschluss:
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 10. Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommzG, Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen der Gemeinschaftsversammlung erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
9 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 10. Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommzG, Art. 102 Abs. 2 Satz 1 GO festgestellt.
9 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung der festgestellten Jahresrechnung 2022 (Art. 10. Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommzG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
8 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Abstimmung erfolgt ohne den Vorsitzenden
| 4. | Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen und dem Schulverband Ustersbach |
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Zweckvereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen und dem Schulverband Ustersbach zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben gemäß Anlage. Bei der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Genehmigung dieser Zweckvereinbarung beantragt. Die Zweckvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
9 für / 0 gegen