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Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Haushaltssatzung derGemeinde Gessertshausen (Landkreis: Augsburg) für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gessertshausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  12.703.800 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.187.700 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  1.118.000 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf —  0 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  430 v.H.

1.2 für die Grundstücke (B)  —  430 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.700.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Gessertshausen, 10.06.2024
Gemeinde Gessertshausen

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister
II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 28.05.2024 genehmigt.

Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Haushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Gessertshausen, den 10.06.2024

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister