Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gessertshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.703.800 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.187.700 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 1.118.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf — 0 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 430 v.H.
1.2 für die Grundstücke (B) — 430 v.H.
2. Gewerbesteuer — 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 1.700.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 28.05.2024 genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Haushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.