Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzahlung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum
01. Juli 2024
zur Zahlung fällig.
Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.