Im Rathaus der Gemeinde Gessertshausen, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 1. Stock, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen liegt in der Zeit von Donnerstag, 27.06.2024 bis einschließlich Freitag, 12.07.2024 folgender Bauleitplanentwurf mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) erneut gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:
1. Teiländerung des Bebauungsplanes Gessertshausen Nr. 21 „Hinter dem Friedhof“ Margertshausen, in der Entwurfsfassung vom 18.06.2024
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.gessertshausen.de, sowie über das zentrale Internetportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden. Zum Entwurf des Bauleitplans wird in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, § 4a Abs. 3 BauGB.