Die Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab dem
01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024
im Rathaus Gessertshausen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist während der Parteiöffnungszeiten Mo., Mi., Do. und Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Di. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Zimmer 12, 1. OG (Vorzimmer) möglich.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 wurden bereits auf der Internet-Plattform Bori-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.