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Über den Zaun
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus


Gemeinde Gessertshausen Gemeinde Ustersbach

Bekanntmachung

Einsichtnahme Bodenrichtwerte

Stand 01.01.2024

Die Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab dem

01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024

im Rathaus Gessertshausen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist während der Parteiöffnungszeiten Mo., Mi., Do. und Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Di. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Zimmer 12, 1. OG (Vorzimmer) möglich.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 wurden bereits auf der Internet-Plattform Bori-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Gessertshausen, den 18.06.2024

Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen