Gemeinde Gessertshausen
| Datum: | 10. Juni 2024 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:30 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen,Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Michael Glowatz |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 13 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Vor Eintritt der Sitzung bedankt sich Bürgermeister Mögele bei allen aktiven Feuerwehrdienstleistenden, freiwilligen Helfern aus der Bürgerschaft und den ansässigen Firmen für die großartige Unterstützung zur Bewältigung der Hochwasserlage am ersten Juni-Wochenende.
Wünsche und Anfragen von Bürgern werden nicht vorgetragen.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.05.2024 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 06.05.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
12 für / 0 gegen
| 3. | 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Hinter dem Friedhof" Margertshausen; Billigung der Einwendungen aus dem Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Auf den Abdruck wird auf Grund des Umfangs verzichtet. Auf der Homepage unter www.ustersbach.de ist der komplette Sachvortrag samt Beschlüssen veröffentlicht.
| 4. | BP GESS Nr. 43.2 "2.Teiländerung BP "Am Alten Bahnhof"; Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanverfahrens von § 13 BauGB zu § 13 a BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung des Bebauungsplanverfahrens zum vorgelegten Entwurf der 2. Teiländerung vom Bebauungsplan BP Nr. 43.2 „Am Alten Bahnhof“ in der Fassung vom 06.05.2024. Er beschließt1. Den Beschluss vom 06.05.2024, TOP 3 aufzuheben.2. das Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 13 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, einzuleiten.Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zeitnah durchzuführen.
13 für / 0 gegen
| 5. | Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für die Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 01.09.2024 um 20 % zu erhöhen.
8 für / 5 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen. Gleichzeitig tritt die bisherige Kindertageseinrichtungengebührensatzung der Gemeinde Gessertshausen vom 25.04.2017 samt ihrer acht Änderungen außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Gebühr soll jährlich geprüft und ggfs. angepasst werden.
13 für / 0 gegen
| 6. | Erlass einer neuen Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühr für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen ab dem 01.09.2024 um 20 % zu erhöhen.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung). Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen vom 01.08.2017 samt ihrer vier Änderungen außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Gebühr soll jährlich geprüft und ggfs. angepasst werden.
13 für / 0 gegen
| 7. | Überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Gessertshausen 2017 bis 2022 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die geprüften Textziffern der überörtlichen Rechnungsprüfung, sowie die von der Verwaltung erarbeiteten Abhilfemaßnahmen entsprechend zur Kenntnis.
13 für / 0 gegen
| 8. | Bekanntgaben |
Erster Bürgermeister Mögele informiert, dass das Raumordnungsverfahren für das Bahnprojekt Ulm-Augsburg abgeschlossen ist. Die Landesplanerische Beurteilung vom 29.05.2024 steht nun zur Einsicht bereit.
Weitere Informationen und Unterlagen hierzu können der Homepage der Regierung von Schwaben entnommen werden.
(https://www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Service“ / „Raumordnung, Regionalplanung“ /„laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren“
Die im Haushalt vorgesehen Stelle einer Verwaltungskraft in der KiTa Pusteblume Gessertshausen wurde zwischenzeitlich öffentlich ausgeschrieben.
| 9. | Anfragen des Gemeinderats |
Es werden keine Anfragen des Gemeinderats vorgetragen.