| Datum: | 4. Juni 2024 |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr - 20:22 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Elena Schmid |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 11 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Keine Wünsche und Anfragen von Bürgern
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2024 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die überarbeitete Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
5 für / 6 gegen
Beschluss:
Die ursprüngliche Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
7 für / 4 gegen
| 3. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.05.2024 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 07.05.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
11 für / 0 gegen
| 4. | Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2024 der Gemeinde Ustersbach |
Mit Schreiben vom 06.05.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde den Haushalt der Gemeinde Ustersbach für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt. Die Genehmigung sowie das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Das Prüfergebnis ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Auflagen sind in einer eigenen Sitzung zu behandeln.
1. Bürgermeister Reiter verliest die Genehmigung sowie das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ustersbach für das Haushaltsjahr 2024.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2024 der Gemeinde Ustersbach. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
| 5. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024 |
Die Firma Schneider und Zajontz wurde mit der Betriebsabrechnung der Jahre 2021-2024 und der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025-2028 sowohl für die Wasserversorgung als auch der Abwasserentsorgung beauftragt.
| 6. | B-Plan Nr. 18 "Ost, nördlich der Eisbühlstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum frühzeitigen Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Im Bebauungsplan Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“ soll folgende Festsetzung erfolgen:
„Einfriedungen als Zäune sind im Bereich des WA2 um mind. 3 m von der öffentlichenVerkehrsfläche zurückzuversetzen. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Bereich südlichdes Bauraums im Baugrundstück Nr. 12.“
0 für / 11 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Ost, nördlich der Eisbühlstraße“ in der Fassung vom 04.06.2024 und beschließt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, das frühzeitige Offenlegungsverfahren zeitnah durchzuführen.
11 für / 0 gegen
| 7. | ES Nr. 4 „Haus der Kinder östlich Forum“ Ustersbach; Billigung der Einwendungen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Auf den Abdruck wird auf Grund des Umfangs verzichtet. Auf der Homepage unter www.ustersbach.de ist der komplette Sachvortrag samt Beschlüssen veröffentlicht.
| 8. | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Billigung der Einwendungen aus dem Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Auf den Abdruck wird auf Grund des Umfangs verzichtet. Auf der Homepage unter www.ustersbach.de ist der komplette Sachvortrag samt Beschlüssen veröffentlicht.
| 9. | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - Neue Ortsmitte"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der im Sachvortrag aufgeführten, im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum BP Nr. 16 „Ustersbach Ost – Neue Ortsmitte“ in den aktuellen Planentwurf, in der Fassung vom 04.06.2024, diesen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F. erneut auszulegen. Die Stellungsnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen werden eingeholt. In der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 ist hinzuweisen, dass zum Entwurf des Bauleitplans in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird; Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen angemessen verkürzt.
Die Verwaltung wird beauftragt das erneute Offenlegungsverfahren zeitnah durchzuführen.
11 für / 0 gegen
| 10. | Baugebiet "Bei den Angern"; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Antrag auf Versiegelung der Grundstückszufahrt auf eigene Kosten |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag des Grundstückseigentümers von Fl.Nr. 1176/33 Gmkg. Ustersbach, Hopfenweg 8, Mödishofen und beschließt diesem unter folgenden Voraussetzungen stattzugeben:
| - | Die notwendigen Bauarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten des Antragssteller, |
| - | Als Befestigungsmaterial darf nur das gleiche Pflastermaterial der gepflasterten Grundstückszufahrt bzw. sonstiges Drähnpflaster mit Sickerfuge o. ä., Farbe wie gepflasterte Grundstückszufahrt, verwendet werden. Eine flächenhafte Befestigung mit Beton / Asphalt ist nicht zulässig. |
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Die im Beschlussvorschlag 1 genannten Regelungen gelten zukünftig auch für andere Grundstückseigentümer entlang der der öffentlichen Multifunktionalfläche, sofern diese einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde einreichen.
11 für / 0 gegen
| 11. | Verschiedenes |
Keine Themen.