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Über den Zaun
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen (Gessertshausen & Ustersbach)

Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzahlung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum 01. Juli 2025 zur Zahlung fällig.

Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.