Die Gemeinde Ustersbach hat mit Beschluss vom 04.06.2024 die Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Haus der Kinder östlich Forum“ in der Fassung vom 04.06.2024 für die Grundstücke Fl.Nr. 110, 111, 112 und 115 jeweils Gemarkung Ustersbach, als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung entspricht grundsätzlich den Planungszielen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 27.02.1996. Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird in der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Ustersbach „Neue Ortsmitte – Ustersbach Ost“ angepasst.
Der Beschluss vom 04.06.2024 wurde am 03.07.2024 gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit ihrer Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Ustersbach, Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, OG Zimmer 16, während den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo – Fr 08.00-12.00 Uhr, Di 14.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Ustersbach unter https://www.ustersbach.de/leben-in-ustersbach/bauen-wohnen/bauleitpanung entnommen werden.