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Über den Zaun
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie freundlich darum bitten, die Gehwege vor Ihrem Grundstück regelmäßig zu säubern und zu kehren. Dabei ist die Einhaltung der geltenden Reinhaltungssatzung besonders wichtig.

Bitte entfernen Sie Laub, Kehricht sowie Unkraut und Unrat. Auch die Rinnsteine, Abflussrinnen und Gehwegkanten sollten frei von Gras und Unkraut gehalten werden. Das Entfernen von Bewuchs ist notwendig, da Gras und Unkraut die Verkehrsflächen (wie Asphalt und Regenwasserleitungen) beschädigen können. Da diese Straßeninfrastruktur durch Beiträge aller Anlieger finanziert wurde, liegt es im Interesse aller, die Substanz zu schützen. So tragen Sie aktiv zur Verschönerung unseres Ortsbildes bei und verhindern, dass Regenwasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließt oder größere Schäden entstehen.

Des Weiteren bitten wir Sie, Hecken und Pflanzen, die auf Ihrem Grundstück auf Gehwege oder Straßen hinausragen, rechtzeitig auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Das sorgt für eine sichere Nutzung der Wege durch Fußgänger und Verkehrsteilnehmer.

Auch unbebaute Grundstücke sollten regelmäßig gemäht werden, um Sichtbehinderungen und potenzielle Gefahren zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sicheren, gepflegten Ortsbild!

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen