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Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Bekanntmachung

Gemeinde Gessertshausen Gemeinde Ustersbach

Einsichtnahme Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026

Die Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab dem 13.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 im Rathaus Gessertshausen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist während der Parteiöffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

außer Di. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

möglich (Vorzimmer, Zi. 12. 1. OG).

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Gessertshausen, den 10.07.2026

 

 

Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen