Titel Logo
Über den Zaun
Ausgabe 15/2024
Gemeinde Kutzenhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

15. August - Steuertermin

Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15. August die Raten für die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuervorauszahlungen sowie die Abfallentsorgungsgebühren fällig werden. Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler, ihre Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Beträge am 15. August auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind.

Gemeindeverwaltung - Steueramt