| Datum: | 18. Juni 2024 |
| Uhrzeit: | 18:02 Uhr - 19:35 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Elena Schmid |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentlicher Teil
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
Ein Bürger aus der Brunnenmühlstraße äußerte sich zur Hochwassersituation Anfang Juni 2024 in Gessertshausen. Er bittet um Nachbereitung und Transparenz der Situation sowie um Aufstellung eines Krisenplanes für die Zukunft.
3. Bürgermeister Oberlander berichtet im Zuge dessen über die Zusammenarbeit am Hochwasserwochenende mit dem LRA Augsburg und über den Ablauf.
Ein weiterer Bürger äußert, dass aus seiner Sicht die Vorbereitung und Prävention verbesserungswürdig ist. Er bittet ebenfalls um Aufbereitung der Ereignisse, um in Zukunft besser reagieren zu können.
1. Bürgermeister Mögele erklärt, dass im Rathaus derzeit eine Aufbereitung der Ereignisse erfolgt und dies auch mit Einbindung sämtlicher Fachbereiche und sonstiger Institutionen.
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.06.2024 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.06.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
12 für / 0 gegen
3. Bauleitplanung; BP Nr. 51 "SO Tierklinik" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt umfassend Kenntnis vom vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Gessertshausen Nr. 51 „SO Tierklinik“, in der Fassung vom 18.06.2024 und billigt diesen. Des Weiteren beschließt er das erforderliche Ergänzungsverfahren zum Bauleitplanverfahren zur vorgenannten Entwurfsfassung gem. § 4a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 2 BauGB (TÖB-Beteiligung) einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zeitnah durchzuführen.
12 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Orssprecher Fäustlin betritt den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung teil.
4. Vollzug BP GESS Nr. 7 "Am Steineberg"; Antrag vom 06.05.2024 auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für den Neubau eines Mehrzwecklagerraums auf Fl.Nr. 529/28 Gmkg. Gessertshausen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Steineberg“ Gessertshausen und beschließt, der Errichtung des Mehrzwecklagerraumes (6,25 m x 4,25 m x max. 2,80 m) mit Pultdach, Dachneigung 2°, außerhalb der Baugrenze des Grundstücks Fl.Nr. 529/28 Gmkg. Gessertshausen zuzustimmen.
12 für / 0 gegen
5. 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Hinter dem Friedhof" Margertshausen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der Einzelbeschlüsse aus den Tagesordnungspunkten 3.1 – 3.11 der Sitzung vom 10.06.2024 sowie der Passagen zur Niederschlagswasserbeseitigung in den aktuellen Planentwurf, in der Fassung vom 18.06.2024, diesen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungsnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen einzuholen. In der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB ist hinzuweisen, dass zum Entwurf des Bauleitplans in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird; Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen angemessen verkürzt. Durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zeitnah durchzuführen.
11 für / 1 gegen
6. Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2024 der Gemeinde Gessertshausen
Mit Schreiben vom 28.05.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde den Haushalt der Gemeinde Gessertshausen für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt. Die Genehmigung sowie das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Das Prüfergebnis ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Erster Bürgermeister Mögele verliest die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt der Gemeinde Gessertshausen für das Haushaltsjahr 2024.
Zweiter Bürgermeister Schalk frägt nach, ob die Verwaltung klären könne, ob das Schreiben des LRA auch für die Bürger zusammen mit der Sitzungsniederschrift veröffentlicht werden könne (z.B. auf der Homepage oder im Amtsblatt).
7. Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art
Beschluss:
Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2023 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.
12 für / 0 gegen
8. Bekanntgaben
Erster Bürgermeister Mögele gibt bekannt, dass ein Bauantrag für die Errichtung eines Containergebäudes am Hochbehälter Margertshausen gestellt wurde. Das Containergebäude stand früher auf dem Grundstück am Bauhof und war in Besitz des OGV-Gessertshausen. Es wurde von der Gemeinde erworben. Das Containergebäude am Hochbehälter ist unter anderem dringend nötig, um ein noch zu erwerbendes Notstromaggregat für die Wasserversorgung unterzubringen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde über den Verwaltungsweg erteilt.
9. Anfragen des Gemeinderats
Keine Anfragen.