| Datum: | 2. Juli 2024 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 21:40 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Andreas Sauer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentlicher Teil
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
Ein Bürger moniert, dass der Gemeinderat heute schon über den geplanten Solarpark in Mödishofen abstimmt, ohne die Anlieger noch einmal gehört werden. Der Gemeinderat scheint seine Entscheidung zu Lasten der Anlieger bereits getroffen zu haben Er befürchtet mit der Verwirklichung der beantragten Solarparkfläche eine Wertminderung der angrenzenden Grundstücke.
Erster Bürgermeister Willi Reiter verweist bei der geforderten Anhörung auf mehrere Offenlegungsverfahren zur Bauleitplanung, bei denen allen Betroffenen Gelegenheit gegeben werde, sich schriftlich zum Umfang der Solarparkfläche zu äußern und Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 18.06.2024 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 18.06.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
3. Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art
Beschluss:
Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2023 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
4. Jahresrechnung 2023 Kindergarten St. Fridolin
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Jahresrechnung 2023 für die Kindertageseinrichtung St. Fridolin zu. Der gemeindliche Anteil am Defizit der Jahresrechnung 2023 beträgt 25.412,18 €. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
5. Erhöhung Friedhofsgebühren
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der öffentlichen Bestattungseinrichtung der Gemeinde Ustersbach (Friedhofsgebührensatzung) gemäß beiliegendem Satzungsentwurf wird beschlossen. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
6. Bauleitplanung Markt Dinkelscherben;
Beteiligung als TÖB zur 26. Teiländerung FNP Markt Dinkelscherben in der Fassung vom 07.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben, in der Fassung vom 07.05.2024 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
7. BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Billigung der Einwendungen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
7.1 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen des Staatlichen Bauamtes Augsburg mit Schreiben vom 23.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes vom 23.05.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend.
7.2 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen der Deutschen Bahn AG mit Schreiben vom 06.06.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 06.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
7.3 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 10.06.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 10.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
7.4 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen des Staatlichen Gesundheitsamtes Augsburg mit Schreiben vom 27.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes Augsburg vom 27.05.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst. — 9 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner sind bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
7.5 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen der Regierung von Schwaben mit Schreiben vom 27.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 27.05.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen.Die Gemeinde Ustersbach führt mittlerweile das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ durch. Mit dieser Aufhebung sind landesplanerische Bedenken zum Thema Flächensparen nicht mehr gegeben. Landesplanerische Belange stehen dem Vorhaben demnach nicht entgegen. Planänderungen sind nicht veranlasst. — 12 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
19.53 Uhr Die Gemeinderätinnen Völk, Seldschopf und Ortner betreten den Sitzungssaal und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 27.05.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen.Der in der Stellungnahme vorgetragene Hinweis, dass am 01. Juni 2023 die LEP-Teilfortschreibung in Kraft getreten ist (Verordnung vom 16. Mai 2023, GVBl. Nr. 230-1-5-W), ist in den Planunterlagen zu berücksichtigen. — 12 für / 0 gegen
7.6 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen des Regionalen Planungsverbandes Augsburg mit Schreiben vom 28.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 28.05.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Auf die Abwägung und Beschlussfassung der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Augsburg vom 27.05.2024, TOP 7.5 wird verwiesen. — 12 für / 0 gegen
7.7 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth mit Schreiben vom 29.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 29.05.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen.Die Begründung ist unter 2.2.5 Beschaffenheit des Gebietes wie folgt redaktionell zu ergänzen:Humusreiche BödenHumusreiche Böden (insb. Moorböden) besitzen eine hohe Speicherfunktion für Kohlendioxid und sollten nach Möglichkeit im Untergrund verbleiben. Auch wenn die Verwertbarkeit von humusreichen Böden nur sehr eingeschränkt möglich ist, ist darauf zu achten, dass diese wiederverwendet werden.Weitere Planänderungen sind nicht veranlasst. — 12 für / 0 gegen
7.8 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg mit Schreiben vom 10.06.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 10.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen:In Präambel, §1 des Textteils und vergleichbaren Stellen der Unterlagen ist auf den Zusatz „mit redaktionellen Änderungen vom …“ zu verzichten und stattdessen, das dem Satzungsbeschluss zugrundeliegende Datum des Entwurfs einzutragen. — 12 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 10.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen:Die Bezugnahme in § 2.3 des Textteils ist redaktionell auf § 6.2 zu berichtigen. — 12 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 10.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen:Die noch nicht angepassten Höhenangaben bezogen auf das ursprüngliche Bezugssystem m üNN sind als redaktionelle Berichtigung auf das neue amtliche Höhenbezugssystem „Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016)“ NHN-Höhen umzustellen. — 12 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 10.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen:Der Begriff Firsthöhe ist im § 3.6 des Textteils der Satzung als redaktionelle Änderung auf Oberster Punkt der Dachhaut zu definieren. — 12 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg vom 10.06.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen:Im Übrigen werden die Stellungnahmen zu Wasserrecht, Immissionsschutz, abwehrender Brandschutz und Bodenschutz zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst. — 12 für / 0 gegen
7.9 BP Nr. 17 "Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Str.";
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Ustersbach Nr. 17 „Sonstiges Sondergebiet südwestlich der Dinkelscherbener Straße“ in der Fassung vom 02.07.2024 gem.§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten. — 12 für / 0 gegen
8. Bauleitplanung FNP Ustersbach;
Antrag vom 17.06.2024 auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplan Ustersbach für die Grundstücke Fl.Nrn. 1334 Tfl., 1346 und 1368 Gmkg. UST, in SO "Photovoltaik"
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt vollinhaltlich Kenntnis vom Antrag der Fa. Vento Ludens GmbH & Co. KG, vom 17.06.2024 und beschließt dem Antrag unter folgenden Voraussetzungen näher zu treten:Die Sondergebietsfläche hat eine maximale Größe von 6 ha und befindet sich im ortsferneren, nördlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1346 und 1368. Des Weiteren stellt der Gemeinderat in Aussicht, auf den beiden Grundstücken mit der Fl.Nr. 818 (60.032m²) und 819 (19.896m²) an der Dinkelscherbener Straße ebenfalls eine Bauleitplanung für eine Freiflächenfotovoltaikanlage zuzustimmen.Die Gemeinde wird von sämtlichen, im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entstehenden Kosten freigestellt. Diese umfassen neben den erforderlichen Planungskosten, Gutachten o. ä. insbesondere auch sämtliche Kosten für die anwaltliche Begleitung durch einen von der Gemeinde bevollmächtigten Rechtsanwalt.Sofern der maßgebliche städtebauliche Vertrag über die Tragung der anfallenden Kosten zur Bauleitplanung rechtswirksam unterzeichnet ist und das Ergebnis der Fachbehörden zur Zulässigkeit des Vorhabens vorliegt, erfolgt in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung der Aufstellungsbeschluss zur erforderlichen FNP-Änderung. — 8 für / 4 gegen
9. Bauleitplanung Ustersbach;
Antrag vom 17.06.2024 auf Aufstellung eines Bebauungsplans SO "Photovoltaik" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1334 TFl., 1346 und 1368 Gmkg. UST
Beschluss:
— 8 für / 4 gegen
10. Bauleitplanung FNP Ustersbach;
Antrag vom 19.02.2024 auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplan Ustersbach für die Grundstücke Fl.Nrn. 378 und 379, Gmkg. Ustersbach in SO "Photovoltaik"
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt vollinhaltlich Kenntnis vom Antrag der Fa. actensys GmbH, vertreten durch den GF, mit Sitz in 89352 Ellzee, vom 19.02.2024 und beschließt dem Antrag unter folgenden Voraussetzungen näher zu treten:Die Gemeinde wird von sämtlichen, im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entstehenden Kosten freigestellt. Diese umfassen neben den erforderlichen Planungskosten, Gutachten o. ä. insbesondere auch sämtliche Kosten für die anwaltliche Begleitung durch einen von der Gemeinde bevollmächtigten Rechtsanwalt.Sofern der maßgebliche städtebauliche Vertrag über die Tragung der anfallenden Kosten zur Bauleitplanung rechtswirksam unterzeichnet ist und das Ergebnis der Fachbehörden zur Zulässigkeit des Vorhabens vorliegt, erfolgt in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung der Aufstellungsbeschluss zur erforderlichen FNP-Änderung. — 10 für / 2 gegen
11. Bauleitplanung Ustersbach; Antrag vom 19.02.2024 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 378 und 378 UST
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt vollinhaltlich Kenntnis vom Antrag der Fa. Actensys GmbH, 89352 Ellzee, vom 19.02.2024 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel eines Sondergebietes SO Photovoltaik-Freiflächenanlage und beschließt dem Antrag unter folgenden Voraussetzungen näher zu treten:Die Gemeinde wird von sämtlichen, im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung zur Aufstellung eines Bebauungsplans entstehenden Kosten freigestellt. Diese umfassen neben den erforderlichen Planungskosten, Gutachten o. ä. insbesondere auch sämtliche Kosten für die anwaltliche Begleitung durch einen von der Gemeinde bevollmächtigten Rechtsanwalt.Klargestellt wird, dass hierdurch die Gemeinde unter keinen Umständen verpflichtet werden kann, das erforderliche Bauleitplanverfahren rechtswirksam abzuschließen.Sofern der erforderliche städtebauliche Vertrag über die Tragung der anfallenden Kosten zur Bauleitplanung rechtswirksam unterzeichnet ist, kann in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung der Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB, gefasst werden. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zum Rückbau der Anlage nach Ablauf der Nutzungs- und Lebensdauer sowie eine zugunsten der Gemeinde abzugebende Bürgschaft bleibt der weiteren Entscheidung durch den Gemeinderat vorbehalten. — 10 für / 2 gegen
12. Verschiedenes
Bürgermeister Willi Reiter informiert den Gemeinderat, dass für das Bauvorhaben „Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 1529, Gmkg. Ustersbach“ mit ca. 1,49 ha und Leistungsvolumen von ca. 950 kW das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt worden ist. Der Bauherr ist anerkannter privilegierter Landwirt. Die beantragte Abweichung vom Abstandsflächenrecht i.S.v. § 6 BayBO ist Anlagenbedingt und wird durch das Kreisbauamt erteilt. Alle erforderlichen Stellungnahmen der Fachbehörden liegen bis auf das gemeindliche Einvernehmen vor. Das Kreisbauamt hält das Bauvorhaben für genehmigungsfähig.
Gemeinderätin Claudia Seldschopf fragt nach dem Sachstand zu den Schulcontainern.
Dritte Bürgermeisterin Anja Völk fragt zum Bahnhalt Mödishofen nach, ob der erste Bürgermeister bereits Kontakt zur BEG aufgenommen habe.