Mit Bescheid vom 16.07.2024, Nr. 50-3182-2023-BB, hat das Landratsamt Augsburg die 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ustersbach für den Bereich „Neue Ortsmitte Ustersbach Ost“ in der Fassung vom 04.06.2024 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) am 22.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Ustersbach, wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 10. Teiländerung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Ustersbach, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, Bauamt, I. Stock, Zimmer 16, während der üblichen Öffnungszeiten (Mo, Mi, Do, Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstagvormittag geschlossen, Di 14.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Ustersbach unter https://www.ustersbach.de/leben-in-ustersbach/bauen-wohnen/bauleitpanung entnommen werden.