Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes zum 01.01.2026 wird zum 01.07.2026 in Bayern erstmals ein Wassercent erhoben. Ziel des Wassercents ist ein bewusster Umgang mit der Ressource Wasser sowie die Finanzierung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenen Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter).
Die erste Erhebung für die Wasserversorger erfolgt im Jahr 2027 rückwirkend für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2026. Fortan laufend für das jeweils vergangene Kalenderjahr.
Eine Gebührenkalkulation findet für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gessertshausen als auch für die Gemeinde Ustersbach wieder im Jahr 2028 für den Kalkulationszeitraum 2029 - 2032 statt. Erst ab diesem Kalkulationszeitraum kann der Wassercent in die Kalkulation einfließen und mit dem Gebührenbescheid auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden.