Titel Logo
Über den Zaun
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen 185
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates Gessersthausen 15.06.2026

Datum:

15. Juni 2026

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 21:15 Uhr

Ort:

im Sitzungssaal des Bürgerhauses Gessertshausen,Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Franziska Mayer

Zahl der geladenen Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

15

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Öffentlicher Teil

1. Wünsche und Anfragen von Bürgern

Ein Bürger regt an, dass sich der Gemeinderat aufgrund der Bedarfsprognose und der hohen Kosten erneut mit dem Neubau des Kindergartens in Deubach befassen soll.

Ein weiterer Bürger trägt vor, dass das Geschirrmobil der Gemeinde Gessertshausen mittlerweile ziemlich in die Jahre gekommen ist. Die Spülmaschine sollte gewartet werden.

Außerdem sollen die beschädigten Teller aussortiert werden.

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.04.2026 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.04.2026 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 15 für / 0 gegen

3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 18.05.2026 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 18.05.2026 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 15 für / 0 gegen

4. Erlass einer Änderungssatzung für die Kindertageseinrichtungensatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neuregelung der Öffnungszeiten der Kinderkrippe mittels beiliegender Änderungssatzung. 15 für / 0 gegen

5. Erlass einer neuen Satzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Satzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen. 15 für / 0 gegen

6. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen

Beschluss:

Das Verpflegungsgeld (=Teilnahme am Mittagessen) wird ab dem 01.09.2026 pauschal für die Monate September bis Juli abgerechnet. Die Anmeldung für das Mittagessen und die Entscheidung über die Tage, die das Kind in der Kindertageseinrichtung isst, kann immer zum Quartalsende, mit einer Frist von 14 Tagen, verändert werden. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Die Kosten für ein Mittagessen eines Krippen- bzw. Kombikindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres werden in Höhe von 3,90 € pro Tag und eines Kombikindes ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, Kindergarten- und Hortkindes in Höhe von 4,35 € pro Tag ab dem 01.09.2026 festgesetzt. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Der Verwaltungskostenbeitrag, der bei der Erstaufnahme anfällt, wird ab dem 01.09.2026 von 3,00 € auf 6,00 € erhöht. Der Verwaltungskostenbeitrag für jede beantragte Änderung wird ab dem 01.09.2026 von 5,00 € auf 10,00 € erhöht. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.09.2026 die Gebühr für die niedrigste Buchungskategorie für ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, insbesondere für Kinder, die in der Krippe oder Kombigruppe betreut werden, für ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zu Einschulung, insbesondere für Kinder, die im Kindergarten oder in der Kombigruppe betreut werden und für ein Hortkind um 5 % zu erhöhen. Die Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien wird umgesetzt. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt 10 % des für die niedrigste Buchungskategorie, für die Beiträge erhoben werden, fälligen Beitrags und mindestens 5 €. 11 für / 4 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen. Gleichzeitig tritt die bisherige Kindertageseinrichtungengebührensatzung der Gemeinde Gessertshausen vom 04.07.2025 außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gebühren sind entsprechend des Beschlusses 4 in der Satzung festzusetzen. 13 für / 2 gegen

7. Erlass einer neuen Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)

Beschluss:

Das Verpflegungsgeld (=Teilnahme am Mittagessen) wird ab dem 01.09.2026 pauschal für die Monate September bis Juli abgerechnet. Die Anmeldung für das Mittagessen und die Entscheidung über die Tage, die das Kind in der Mittagsbetreuung isst, kann immer zum Quartalsende, mit einer Frist von 14 Tagen, verändert werden. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Die Kosten für ein Mittagessen eines Mittagsbetreuungskindes werden in Höhe von 4,35 € pro Tag ab dem 01.09.2026 festgesetzt. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Der Verwaltungskostenbeitrag, der bei der Erstaufnahme anfällt, wird ab dem 01.09.2026 von 3,00 € auf 6,00 € erhöht. Der Verwaltungskostenbeitrag für jede beantragte Änderung wird ab dem 01.09.2026 von 5,00 € auf 10,00 € erhöht. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.09.2026 die Gebühr für die niedrigste Buchungskategorie für ein Mittagsbetreuungskind um 5 % zu erhöhen. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt 10 % des für die niedrigste Buchungskategorie, für die Beiträge erhoben werden, fälligen Beitrags und mindestens 5 €. 11 für / 4 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung). Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen vom 04.07.2025 außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gebühren sind entsprechend des Beschlusses 4 in der Satzung festzusetzen. 15 für / 0 gegen

8. Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art

Beschluss:

Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2025 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt. 14 für / 0 gegen

Abstimmungsbemerkung:

Gemeinderat Schalk verlässt den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

9. Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2024 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2024

Beschluss:

Die in dem Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt. 13 für / 2 gegen

Abstimmungsbemerkung:

Gemeinderat Schalk betritt den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Beschluss:

Die Jahresrechnung für 2024 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). 13 für / 2 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung für das Jahr 2024 (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO). 12 für / 2 gegen

10. Bauvorhaben: "Neue Deubacher Mitte" Neubau von drei Wohnhäusern und einem Parkgebäude in Deubach, Fl.Nr. 36, Gemarkung Deubach

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben „Neue Deubacher Mitte, Neubau von drei Wohnhäusern und einem Parkgebäude“ auf der Fl. Nr. 36, Gemarkung Deubach und beschließt zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. 15 für / 0 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung von der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) der Gemeinde Gessertshausen in der Fassung vom 01.10.2025 zu. Das Einvernehmen nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO wird erteilt. 0 für / 15 gegen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Ablöse zur Herstellung eines Kinderspielplatzes für das Bauvorhaben „Neue Deubacher Mitte, Neubau von drei Wohnhäusern und einem Parkgebäude“ auf der Fl. Nr. 36, Gemarkung Deubach zu und beschließt, einen Ablösevertrag für die Herstellung eines Kinderspielplatzes über 46.500,00 € mit dem Bauherrn zu schließen. Das Einvernehmen nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO wird erteilt. 15 für / 0 gegen

11. Bekanntgaben

Es werden keine Bekanntgaben vorgetragen.

12. Anfragen des Gemeinderats

Ein Gemeinderatsmitglied fordert eine bessere Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Hierfür soll eine allgemeine E-Mail-Adresse eingerichtet werden, über die alle Gemeinderatsmitglieder gleichzeitig erreicht werden können. Außerdem soll die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Gemeinderatssitzungen geschaffen werden.