| Datum: | 16. Juli 2024 |
| Uhrzeit: | 18:30 Uhr - 19:02 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Elena Schmid |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Herr Andreas Kraus beantragt, zu TOP 5 und 6 der heutigen Tagesordnung etwas sagen zu wollen. Erster Bürgermeister Mögele stimmt diesem Antrag zu.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 08.07.2024 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 08.07.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
12 für / 0 gegen
| 3. | Jahresrechnung 2023 |
Beschluss:
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2023 werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat überweist die Jahresrechnung 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.
12 für / 0 gegen
| 4. | Friedhof Wollishausen Fl.Nr. 328/1 Gmkg. Wollishausen; Beratung und ggf. Beschlussfassung für eine Einfriedung auf der westlichen Seite anstelle der zu rodenden Thujenhecke |
Der Gemeinderat wird um Diskussion und Beschlussfassung zu einer Einfriedungsart bzw. ggf. weitere Vorschläge für alternative Einfriedungen an der Westseite des Friedhofes gebeten. Im Anschluss an die Entscheidung zur Einfriedungsart können detailliertere Angebote eingeholt werden.
| 5. | Bauleitplanung zur 30. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Fassung vom 04.11.1991; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt1. den rechtswirksamen Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Fassung vom 04.11.1991 für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 169/1, 169/2, 168 und 168/5, Gmkg. Deubach, zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Die Änderung erhält die Bezeichnung: 30. Teiländerung Flächennutzungsplan Gessertshausen. Die bisherige Darstellung der baulichen Nutzung von Fläche für die Landwirtschaft, Grünfläche wird geändert und zukünftig als Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten), Erschließungsanlage, Fläche für Wohnbebauung sowie private Grünfläche, dargestellt.Die vorliegende Entwurfsfassung der 30. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen, in der Fassung vom 16.07.2024, wird vollinhaltlich gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür zeitnah das frühzeitige Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen (Auslegungsbeschluss).
Diskussionsverlauf:
Ein Grundstückseigentümer aus dem Bebauungsplangebiet stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes, da er vorher um ein Gespräch mit der Gemeinde bittet. Zweiter Bürgermeister Schalk schlägt vor, dass nun der Beschluss für die 30. Änderung des FNP gefasst wird, um im Thema voranzukommen. Über den Bebauungsplanentwurf könne nach Beschluss über den FNP noch mit dem Grundstückseigentümer gesprochen werden und in der nächsten Sitzung entschieden werden. Hierüber besteht Einigkeit im Gremium.
12 für / 0 gegen
| 6. | Bauleitplanverfahren BP Deubach Nr. 53 "Südlich Schlossstraße und Östlich Dullbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
Weitere Einzelbeschlüsse können noch gefasst werden. Diese werden dann vor dem frühzeitigen Offenlegungsverfahren in den Entwurf vom 16.07.2024 eingearbeitet.
Vor Durchführung des frühzeitigen Offenlegungsverfahren wird versucht zeitnah durch die Verwaltung ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer von Fl.Nr. 169/2 zu führen.
| 7. | Bekanntgaben |
Keine Themen vorhanden.
| 8. | Anfragen des Gemeinderats |
Keine Anfragen des Gemeinderates.