Gemeinde Ustersbach
| Datum: | 24. Juni 2025 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 21:08 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Franziska Mayer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Es gab keine Wünsche und Anfragen von Bürgern.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27.05.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.05.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
12 für / 0 gegen
| 3. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.05.2025 |
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
| 4. | Bauleitplanverfahren; 14. Teiländerung des Flächennutzungsplans Ustersbach vom 23.11.1992 für die Grundstücke Fl.Nr. 818, 819, 826 Tlf. je Gmkg. Ustersbach - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die mit Beschluss vom 10.12.2024 TOP 12 beschlossene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplan Ustersbach in der Fassung vom 23.11.1994, in Kraft getreten am 04.02.1994, für die Grundstücke der Gemarkung Ustersbach, Fl.Nr. 818, 819 und 826 Tfl., jeweils Gmkg. Ustersbach den Arbeitstitel „14. Änderung des Flächennutzungsplans Ustersbach für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel“ tragen soll.
9 für / 2 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderat Kögel nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Die vorliegende Entwurfsfassung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans Ustersbach für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel“, in der Fassung vom 24.06.2025, wird vollinhaltlich gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür zeitnah das frühzeitige Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll erst dann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald der städtebauliche Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungskosten unterzeichnet ist.
9 für / 2 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderat Kögel nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
| 5. | Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel" Ustersbach - Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt für die landwirtschaftlich genutzten, unbebauten Grundstücke Fl.Nrn. 818, 819, 826 Tlf. je Gmkg. Ustersbach einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel". Auf den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, in der Fassung vom 24.06.2025, wird Bezug genommen. Vorrangige städtebauliche Zielvorstellungen sind u.a. folgende Festsetzungen: |
| - | Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ festgesetzt. |
| - | Es sind ausschließlich folgende Nutzungen zulässig: |
| 1. | Solarmodule (Freiflächen-Photovoltaikanlagen) in aufgeständerter Form, die auf Rammprofilen zu gründen sind. |
| 2. | Betriebs- und Versorgungsgebäude bzw. -anlagen, die unmittelbar der Zweckbestimmung des Sondergebiets dienen (z. B. Trafostationen, Übergabestationen, Wechselrichter, etc.). |
| 3. | Anlagen und Einrichtungen zur zentralen Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Container). |
| - | Die Dauer der Photovoltaiknutzung beträgt 35 Jahre ab Inkrafttreten dieser Satzung; im Anschluss sind alle baulichen und technischen Anlagen rückstandslos zu entfernen. |
| - | Nach Aufgabe der Stromgewinnung ist das Gebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ anzulegen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BauGB). |
| - | Private Grünflächen sowie Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen. |
| - | Die nicht überbauten Flächen werden als artenreiches Grünland angelegt. |
| - | Die von Modulflächen horizontal überdeckte Grundfläche darf innerhalb der Baugrenze 58.395 m² (= 60 %) betragen. |
| - | Gründung der Module auf Rammprofilen, keine Betonfundamente. |
| - | Moduloberkante: max. 3,5 m (Bezugspunkt natürliches Gelände), |
| - | Modulunterkante: mind. 0,8 m (Bezugspunkt natürliches Gelände), |
| - | Reihenabstand der Module: mind. 2,5 m, |
| - | Max. zulässige Grundfläche der zulässigen Nebenanlagen: 2.433 m² (= 2,5 %) der SO - Fläche, |
| - | max. Gebäudehöhe: max. 3,5 m (Bezugspunkt natürliches Gelände); Abweichungen um 0,30 m nach oben erlaubt. |
| - | Das gesamte Betriebsgelände (überbaubare Fläche) wird eingezäunt. |
| Im Übrigen wird auf die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf vom 24.06.2025 verwiesen. Diese städtebaulichen Zielvorstellungen sind nicht abschließend. Der Aufstellungsbeschluss soll erst dann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald der städtebauliche Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungskosten unterzeichnet ist. |
9 für / 2 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderat Kögel nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, in der Fassung vom 24.06.2025 und beschließt das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, einzuleiten (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll erst dann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald der städtebauliche Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungskosten unterzeichnet ist.
9 für / 2 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderat Kögel nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
| 6. | Bauantrag; Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Verwaltungseinbau, Fl.Nr. 387, Gmkg Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag für den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Verwaltungseinbau auf der Fl.Nr. 387 Gmkg Ustersbach und beschließt, zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
12 für / 0 gegen
| 7. | Bauantrag; Errichtung eines Wintergartens auf der Fl.Nr. 211/41 Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von Antrag auf Errichtung eines Wintergartens auf der Fl.Nr. 211/41 Gemarkung Ustersbach und beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. 12 für / 0 gegen
| 8. | Informelle Bauvoranfrage für die Bebauung zweier Grundstücke im Baugebiet "Mödishofen Nord-Ost" BA III, Fl.Nr. 1181/4 Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt dem Interessenten im Rahmen eines Bauantragsverfahrens eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11.3 für die Änderung der Firstrichtung bei einer maximalen Firsthöhe von 7,50 m in Aussicht.
7 für / 5 gegen
| 9. | Antrag des Marktes Fischach auf Verschiebung der Gemarkungsgrenze im Bereich der Fl.Nr. 221, Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Marktgemeinde Fischach auf Verschiebung der Gemarkungsgrenze um das Grundstück mit der Fl.Nr. 221 Gmkg. Ustersbach zuzustimmen.
10 für / 1 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderrätin Völk verlässt den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
| 10. | Antrag auf Überprüfung und Umsetzung einer Maßnahme aus dem Gemeindeentwicklungskonzept |
Ein Gemeinderatsbeschluss wurde nicht gefasst.
| 11. | Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art |
Beschluss:
Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2024 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.
12 für / 0 gegen
| 12. | Straßennamen für Gewerbe- und Wohngebiet "Ustersbach Ost" |
Beschluss:
Die Straße erhält folgenden Straßennamen: Sommerfeld.
9 für / 3 gegen
| 13. | Verschiedenes |
Bürgermeister Reiter teilt dem Gemeinderat mit, dass der Mietvertrag der Asylbewerberunterkunft blaues Haus vom Landkreis Augsburg zum August gekündigt wurde.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Frau Barbara Satzinger und allen ehrenamtlichen Helfern. Vor allem Frau Satzinger hat sich viel um die Asylbewerber gekümmert und viel Arbeit investiert. Aktuell werden für die Familien Wohnungen in Ustersbach gesucht.
Ein Gemeinderat bittet einen Sondertermin anzusetzen, um das weitere Vorgehen zum Thema Kindergarten zu besprechen. Bürgermeister Reiter erläutert, dass bei diesem Termin das Protokoll von Frau Winkler vorliegen sollte.
Dritte Bürgermeistern Völk macht den Vorschlag, dass sich der Gemeinderat nochmals mit einer Gemeinde-App befassen sollte und bittet darum, dass die Verwaltung entsprechende Angebote einholt.