Gemeinde Gessertshausen
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| Datum: | 30. Juni 2025 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:50 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Alexander Bastian |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Ein Bürger interessiert sich für den neuen, geplanten Gleisverlauf des Bahngleises 5 bzw. wo dafür die benötigten Bushaltestellen errichtet werden. Laut Auskunft des ersten Bürgermeisters liegen noch keine konkreten Planungen der DB vor. Sobald verbindliche Unterlagen vorliegen, wird darüber im entsprechenden Gremium öffentlich beraten.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 02.06.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 02.06.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
11 für / 0 gegen
| 3. | Vorstellung der Ergebnisse der Brückenprüfung |
Das Ingenieurbüro Steinbacher wurde mit der Brückenprüfung beauftragt und hat diese im April 2025 durchgeführt.
| 4. | Bauantrag; Einfamilienhaus in Massivholzbauweise mit Garage, Stellplatz und Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 296/15, Gmkg. Gessertshausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Massivholzbauweise mit Garage, Stellplatz und Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 296/15 Gmkg. Gessertshausen und beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
11 für / 1 gegen
| 5. | Erlass einer neuen Satzung über die Kindertagesstätte Pusteblume |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beiliegenden neuen Satzung über die Kindertagesstätte Pusteblume Gessertshausen. Gleichzeitig tritt die bisherige Kindertageseinrichtungssatzung vom 24.04.2017 außer Kraft.
11 für / 1 gegen
| 6. | Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.09.2025 die Gebühr für die niedrigste Buchungskategorie für ein Kindergartenkind um 10 %, für ein Krippenkind um 10 % und für ein Hortkind um 10 % zu erhöhen. Zukünftig wird die Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien umgesetzt. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt 10 % des für die niedrigste Buchungskategorie, für die Beiträge erhoben werden, fälligen Beitrags und mindestens 5 €. Die neuen Gebührensätze ab dem 01.09.2025 sind aus dem Sachvortrag ersichtlich.
12 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen. Gleichzeitig tritt die bisherige Kindertageseinrichtungengebührensatzung der Gemeinde Gessertshausen vom 11.07.2024 außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
12 für / 0 gegen
| 7. | Erlass einer neuen Satzung für die Mittagsbetreuung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beiliegenden neuen Satzung über die Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen. Gleichzeitig tritt die Satzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen vom 01.08.2017 außer Kraft.
12 für / 0 gegen
| 8. | Erlass einer neuen Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.09.2025 die Gebühr für die niedrigste Buchungskategorie für den Besuch der Mittagsbetreuung um 10 % zu erhöhen. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt 10 % des für die niedrigste Buchungskategorie, für die Beiträge erhoben werden, fälligen Beitrags und mindestens 5 €.Die neuen Gebührensätze ab dem 01.09.2025 sind aus dem Sachvortrag ersichtlich.
12 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung). Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen vom 16.07.2024 außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
12 für / 0 gegen
| 9. | Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art |
Beschluss:
Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2024 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.
12 für / 0 gegen
| 10. | Bekanntgaben |
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| 11. | Anfragen des Gemeinderats |
a) Brückenschild Dietkirch
b) Diebstahl von Fahrrädern