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Über den Zaun
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Verbotswidriges Befahren des Geh- und Radwegs B 300 / Wollishausen

 

Aufgrund zahlreicher Beschwerden wird auf das Verbot des Befahrens des Geh- und Radwegs durch Kraftfahrzeuge neben der B 300 zwischen der Kreuzung Wollishausen und dem Lagerplatz Wollishausen hingewiesen.

Durch das rücksichtlose verbotswidrige Befahren werden Fußgänger und Radfahrer unnötigerweise gefährdet.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dringend um Einhaltung der Beschränkung.