Gemäß Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird bekannt gemacht:
| 1. | Das Landratsamt Augsburg hat am 18.04.2023 (Az. 52.15-645/01-3 V 221) den Plan des Freistaates Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Förgstraße 23, 86609 Donauwörth, vom 07.07.2021/08.08.2022 zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Schmutter (Fluss-km ca. 61,3) im Bereich von Dietkirch der Gemeinde Gessertshausen durch Umbau der Durchlässe unter der Bundesstraße (B) 300 festgestellt (§ 67 Abs. 2 i.V. mit § 68 WHG). |
| 2. | Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung einschließlich der zugrunde liegenden Antrags- und Planungsunterlagen kann in der Zeit vom 22.05.2023 bis 05.06.2023 zu den üblichen Parteiverkehrszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, auf Zimmer 16 1. OG eingesehen werden. |
Die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen sind auch über das Internet auf der Seite www.gessertshausen.de zugänglich.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme.
Maßgeblich bleiben die vor Ort ausgelegten Originalunterlagen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Beteiligten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfrist.