Die Steuern und Gebühren für den 1. Steuertermin 2025 werden am 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig.
Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.