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Über den Zaun
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen (Gessertshausen & Ustersbach)

Die Steuern und Gebühren für den 1. Steuertermin 2025 werden am 15. Februar 2025 zur Zahlung fällig.

Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher – nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen.