Mit Bescheid vom 02.01.2025, Nr. 50-2051-2024-BB, hat das Landratsamt Augsburg die 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gessertshausen für den Bereich „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 Am Bucher Weg“ in der Fassung vom 15.10.2024 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) am 13.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen, wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 24. Teiländerung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Gessertshausen, Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen, Bauamt, I. Stock, Zimmer 16, während der üblichen Öffnungszeiten (Mo, Mi, Do, Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstagvormittag geschlossen, Di 14.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weitere Informationen sowie die vollständige Bekanntmachung können der Homepage der Gemeinde Gessertshausen unter www.gessertshausen.de, unter der Rubrik auf der Startseite „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse https://www.gessertshausen.de/communice-news/news entnommen werden.