Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Gehwege vor ihrem Grundstück regelmäßig zu reinigen und zu kehren. In diesem Zusammenhang darf auf die wirksamen Reinhaltungssatzungen verwiesen werden.
So muss Laub, Kehricht und sonstiges Unkraut entfernt werden. Außerdem müssen die Rinnsteine und Abflussrinnen sowie die Gehwegkanten von Gras und Unkraut befreit und die Kanaleinlaufschächte freigemacht werden. Durch Gras- und Unkrautbewuchs können die Verkehrsflächen (Asphalttragschicht und Regenwasserzeile) beschädigt werden. Da diese über Herstellungsbeiträge von allen Straßenanliegern mitfinanziert wurden, liegt es im Interesse eines jeden einzelnen, Sorge vor Beschädigung zu tragen. Damit leisten Sie auch einen wesentlichen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes und vermeiden nicht funktionierende Regenwasserabflüsse und größere Schäden.
Zudem sind Hecken und Anpflanzungen auf Privatgrund, welche auf Gehweg oder Straße hinausragen, auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit Fußgänger und Verkehrsteilnehmer die Flächen sicher nutzen können.